Bundesrat Stenographisches Protokoll 676. Sitzung / Seite 88

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hatten ihre Begründung in der Kostenfrage. Diesbezüglich muss man korrekterweise zur Kenntnis nehmen, dass von Seiten des Ministeriums die ursprüngliche Regierungsvorlage geändert wurde, da sich das Innenministerium in der Kostenfrage geirrt hat.

In Summe ist die vorliegende Novelle durchaus in Ordnung, sie entspricht den Intentionen der Länder, und ich meine, sie ist der richtige Schritt in die richtige Richtung, nämlich ein Schritt zu mehr Flexibilisierung, zu einem schnelleren Behördenverfahren und vor allem ein Schritt näher hin zum Bürger, zu einem schnelleren Erreichen der Bürgeranliegen. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

15.07

Vizepräsident Jürgen Weiss: Zu einer zweiten Wortmeldung hat sich Herr Bundesrat Ludwig Bieringer zu Wort gemeldet. Ich erteile es ihm.

15.07

Bundesrat Ludwig Bieringer (ÖVP, Salzburg): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte für die ÖVP-Fraktion Folgendes ausdrücklich festhalten: Wir werden uns dem Entschließungsantrag der Sozialdemokratischen Partei Österreichs nicht anschließen, weil erstens Herr Bundesminister Dr. Strasser keinen Auftrag braucht, um bürgernahe Politik zu betreiben (Beifall bei der ÖVP – Oh-Rufe bei der SPÖ), weil zweitens Herr Bundesminister Dr. Strasser im Unterschied zu allen seinen Vorgängern sehr wohl weiß, welche Verantwortung er als Innenminister trägt (neuerlicher Beifall bei der ÖVP), und weil drittens Herrn Bundesminister für Inneres Dr. Ernst Strasser die innere Sicherheit Österreichs ein Herzensanliegen ist. – Daher brauchen wir ihn nicht damit zu beauftragen, und wir werden Ihren Gefälligkeitsantrag nicht unterstützen! (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der Freiheitlichen.)

15.08

Vizepräsident Jürgen Weiss: Es liegt noch eine Wortmeldung des Herrn Professor Albrecht Konecny vor. Ich erteile ihm das Wort.

15.08

Bundesrat Albrecht Konecny (SPÖ, Wien): Ich habe nicht die Absicht, noch einmal inhaltlich diese Debatte aufzurollen. Ich möchte nur ersuchen, die Abstimmung namentlich vorzunehmen. (Beifall bei der SPÖ.) Da es mir im Entscheidungsprozess, der relativ spontan war, nicht möglich war, den schriftlichen Antrag mit den Unterschriften technisch herzustellen, darf ich den Herrn Präsidenten bitten, die Unterstützungsfrage zu stellen.

15.09

Vizepräsident Jürgen Weiss: Danke.

Ich frage, wer diesem Verlangen auf namentliche Abstimmung beitritt? – Das ist die ausreichende Zahl. Erforderlich sind fünf.

Wir werden daher so vorgehen und die Abstimmung namentlich durchführen.

Liegen weitere Wortmeldungen vor? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist ebenfalls nicht der Fall.

Die Abstimmung über die vorliegenden Beschlüsse des Nationalrates erfolgt getrennt.

Wir kommen zunächst zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 28. März 2001 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Passgesetz 1992, das Tilgungsgesetz 1972 und das Gebührengesetz 1957 geändert werden (Passgesetz-Novelle 2001).


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