Herr Bundesminister! Wir sind natürlich nicht so engstirnig, zu sagen, dass man bei Kleinstgerichten nichts tun soll. Selbstverständlich muss man Strukturen vernünftigerweise anpassen. Aber grundsätzlich sollte man meiner Ansicht nach überall dort, wo Bezirkshauptmannschaften angesiedelt sind, auch Bezirksgerichte installiert haben. Das wäre ein der Verwaltungsstruktur entsprechender Vorschlag, der in der Bevölkerung völlige Akzeptanz finden würde, bei dem die Bevölkerung nicht das Gefühl der Drüberfahrens hätte und der auch nicht das Aushungern der Regionen bedeuten würde. Von diesem Aushungern wurde heute schon mehrmals gesprochen. (Zwischenruf des Bundesrates Dipl.-Ing. Missethon. ) In Leoben? – Hier steht es zufällig drauf. (Heiterkeit bei Bundesräten der SPÖ.)
Meine Damen und Herren! Die Bürgernähe müsste auch in den Bezirksstädten, in den Bezirksregionen erhalten bleiben, und somit wäre auch der leichtere Zugang zum Recht gewährt. Würde man alles in Ballungsräume absiedeln, dann wäre es nicht nur so, dass die Gerichtsbeamten, die am Gericht Beschäftigten dort ihre Arbeit finden würden, das hätte auch weitere Folgewirkungen. Es würden sich dann auch die Rechtsanwaltskanzleien absiedeln. Man hungert also Regionen, vor allem ländliche Gebiete, aus. Die Mitarbeiter in diesen kleineren Einheiten sind hoch motiviert und arbeiten sehr bürgerfreundlich. Man würde damit also eine Struktur zerstören, die die Bevölkerung gerne so, wie sie jetzt ist, beibehalten möchte.
Ihr Vorschlag, wie er jetzt vorliegt, bedeutet höhere Kosten für die Rechtssuchenden und weitere Wege zu den Gerichten. Das Aushungern der Regionen im Fall der Schließung habe ich bereits erwähnt. Es käme dann zu einer zusätzlichen Förderung in Ballungsräumen und -gebieten, wo sich sowieso schon alles befindet, wo alles pulsiert, wo sich alles entwickelt, wo die Eigendynamik sehr groß ist. Es wäre daher viel sinnvoller, diese Organisationseinheiten in den schwachen, ländlichen Regionen zu belassen, und zwar unter der Formel: Überall dort, wo eine Bezirkshauptmannschaft ist, sollten auch Bezirksgerichte – oder in Zukunft Eingangsgerichte – situiert werden.
Das bedeutet darüber hinaus eine Einbuße an Lebensqualität in ländlichen Regionen und überhaupt eine Verletzung des Prinzips der sozialen Verteilungsgerechtigkeit. Wie ich schon erwähnt habe ... (Bundesrat Dipl.-Ing. Missethon: Gerichte bringe ich selten in Verbindung mit Lebensqualität!) Das ist keine Einbuße an Lebensqualität, wenn man in der Region keine Verwaltungseinheiten oder Gerichte vor Ort hat? (Bundesrat Ledolter: Wie oft braucht denn ein Normalbürger das Gericht? Da gibt es einen statistischen Wert! – Weitere Zwischenrufe bei der ÖVP.) Wenn sich Rechtsanwaltskanzleien auf Standorten von Gerichten ansiedeln und damit Arbeit verbunden ist, ist das keine Lebensqualität? – Ein bisschen nachdenken, bevor man Zwischenrufe macht! (Beifall bei der SPÖ.)
Das Prinzip der sozialen Verteilungsgerechtigkeit wird mit diesem Vorschlag verletzt, weil dadurch die Förderung in den Ballungszentren unterstützt wird und die ländlichen Gebiete ausgehungert werden. (Bundesrat Dr. Nittmann: Die SPÖ als strukturkonservative Partei ...!)
Die SPÖ hat im Steirischen Landtag bereits einen Antrag eingebracht, der sich mit dem Thema beschäftigt, um nach dem Vorschlag, den ich auch erwähnt habe, die Gerichtsstandorte in der Steiermark zu erhalten. Einige Länder haben sich bereits verstärkt und dezidiert gegen die Schließungen ausgesprochen. In der Steiermark ist der Landeshauptmann ein bisschen zurückhaltender, von dort ist sozusagen noch kein "Pieps" gekommen. Es ist so, dass die von Ihnen, Herr Bundesminister, gewünschten Gesprächstermine in einigen Bundesländern schon vereinbart wurden. Hier muss ich der steirischen Landeshauptfrau folgenden Vorwurf machen: In der Steiermark ist meines Wissens noch kein Termin zu Stande gekommen oder nicht einmal der Versuch dazu unternommen worden, damit man rasch die Verhandlungen über dieses ernste Thema beginnt. Da sind uns andere Bundesländer voraus.
Es gibt aber selbstverständlich regionale Initiativen, auch ganz konkrete aus meinem Bezirk: Dort haben sich selbstverständlich die am Gericht Beschäftigten, die Richter, aber auch die Rechtsanwälte und vor allem die Stadtgemeinde Fürstenfeld zusammengetan und eine Initiative zur Erhaltung des Bezirksgerichtes gestartet. Dort sagt Bürgermeister Dr. Höllerl, übrigens ein ÖVP-Bürgermeister, in einem Zeitungsartikel: "Wir werden" für unser Bezirksgericht "kämpfen
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