Bundesrat Stenographisches Protokoll 677. Sitzung / Seite 53

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Einige Sätze zur Diskussion um den Härtefonds: Als Österreichische Volkspartei werden wir uns für eine rasche finanzielle Hilfe bei medizinischen Härtefällen einsetzen. Für einen Großteil der Schäden nach Operationen gibt es in Österreich derzeit von Rechts wegen keine Entschädigung. Jeder zehnte Geschädigte geht in Österreich den Weg, vor Gericht Schadenersatz zu fordern. Der gegenwärtige Zustand der Ärztehaftung ist sowohl für geschädigte Patienten als auch für Ärzte nicht zufrieden stellend, da die Beweislast für ein Verschulden der Patient trägt und ein Verschulden des Arztes schwer nachzuweisen ist.

Diese Tatsache soll aber keinesfalls dazu führen, dass die Beweislast zur Gänze den Ärzten aufgebürdet wird. Das würde zu einer Defensivmedizin führen und Ärzte kriminalisieren. Das ist eine Forderung über parteipolitische Grenzen hinweg.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Über die Finanzierung des Härtefonds, ob Bund, Länder, Ärzte, Krankenanstalten oder Sozialversicherungsträger wird sicherlich noch viel diskutiert werden. Eine Lösung ist derzeit nicht in Aussicht, ich bin aber überzeugt davon, dass diese Bundesregierung in Zusammenarbeit mit den Ländern auch dafür einen Weg finden wird.

Meine Damen und Herren! Das Burgenland war das letzte Bundesland, das einen Patientenanwalt eingerichtet hat. Mit dem Abschluss dieses Vertrages sind wir neben Kärnten unter den Ersten, und ich freue mich, dass wir diesen Weg auf Initiative der Österreichischen Volkspartei gegangen sind. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der Freiheitlichen.)

12.40

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Schlaffer. – Bitte.

12.41

Bundesrätin Anna Schlaffer (SPÖ, Burgenland): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werter Herr Staatssekretär! Meine geschätzten Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie mich eines vorweg feststellen: Als burgenländische Mandatarin freue ich mich darüber, dass diese 15a-Vereinbarung zwischen dem Bund und dem Land Burgenland zu Stande gekommen ist.

Mit dem Burgenland hat das zweite Bundesland rechtlich verbindliche Schritte zur Sicherstellung der Patientenrechte gesetzt. Und da ich mit großer Wahrscheinlichkeit annehmen kann, dass Kollege Dr. Aspöck als nächster Redner betonen wird, dass Kärnten als erstes Bundesland schon 1999 eine Vereinbarung beschlossen hat (Bundesrat Freiberger  – in Richtung des Bundesrates Dr. Aspöck –: Jetzt kannst du einen Absatz aus deiner Rede streichen!), möchte ich doch festhalten, dass die diesbezüglichen Vorarbeiten schon lange vor dem Amtsantritt Ihres Landeshauptmannes Haider begonnen haben und Sie sich daher schwer tun werden, es als seinen alleinigen Verdienst darzustellen.

Ebenso wenig kann die vorliegende Patientencharta als alleinige Errungenschaft der derzeitigen Bundesregierung gefeiert werden. Ich darf darauf hinweisen, dass die wesentlichen Schritte für die Entwicklung einer Patientencharta von sozialdemokratischen Bundesministern gesetzt wurden.

Kollege Fasching! Mich wundert es immer wieder, wie sehr sich die Österreichische Volkspartei dann, wenn es etwas zu feiern gilt, sehr wohl daran erinnert, auch dabei gewesen zu sein, aber dann, wenn etwas nicht so positiv läuft, so tut, als wäre sie nicht dabei gewesen. Eines noch, Herr Kollege Fasching: Im Burgenland gibt es schon lange eine sozialdemokratisch geführte Regierung! Diskutieren wir an anderer Stelle, wer die Signale im Burgenland gesetzt hat und in Zukunft setzen wird! (Beifall bei der SPÖ.)

Uns Sozialdemokraten war und ist eine Politik, die der Gesundheit und dem Wohl der österreichischen Bevölkerung dient, immer oberstes Prinzip. Nicht zuletzt deswegen behandeln wir heute auch die Initiative eines sozialdemokratischen Bundeslandes. In der vorliegenden Vereinbarung ist neben einer Kodifikation von auf sieben Gesetze verstreuten Bestimmungen zu Gunsten von Patienten durch eine vollständige und übersichtliche Zusammenfassung der


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