Bundesrat Stenographisches Protokoll 677. Sitzung / Seite 57

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auch beim niedergelassenen Arzt; darüber hinaus eine Hemmnis der Verjährungsfrist bei Schiedsgerichtsfällen. – All das sind Weiterentwicklungen, die ohne ein solches Gesetz im Grunde nicht möglich gewesen wären.

Daher möchte ich für Sie alle noch einmal ganz kurz die Eckpunkte dieses Charta zusammenfassen, die für mich die Wesentlichsten sind: Das eine ist das Recht auf Behandlung und Pflege, und das andere ist das Recht auf Würde und Integrität und das Recht auf Selbstbestimmung und Information. Nebenbei gibt es auch das Recht auf Dokumentation sowie besondere Bestimmungen für Kinder, wie schon erwähnt wurde, und überhaupt die Vertretung von Patienteninteressen und die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen.

Eines möchte ich auch hervorheben – es wurde ganz am Anfang erwähnt –: dass gerade die Patientencharta der Garant dafür ist, dass Österreich nicht den holländischen Weg geht, indem sich ein Land innerhalb der Europäischen Gemeinschaft zum ersten Mal außerhalb die europäische Wertegemeinschaft stellt. Dort hat es keinen Protest gegeben, aber ich bin sehr froh, dass Österreich keinerlei Tendenzen zeigt, einen ähnlichen Weg zu gehen. – Danke vielmals. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

13.00

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Es ist dies nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Auch das ist nicht der Fall.

Wir kommen nun zur Abstimmung.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies Stimmeneinhelligkeit.

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

7. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 10. Mai 2001 betreffend eine Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen samt Erklärungen (437, 576 und Zu 576/NR sowie 6359/BR der Beilagen)

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Wir gelangen nun zum 7. Punkt der Tagesordnung: Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen samt Erklärungen.

Die Berichterstattung hat Herr Bundesrat Hensler übernommen. Ich bitte um den Bericht.

Berichterstatter Friedrich Hensler: Frau Präsidentin! Geschätzte Herren Staatssekretäre! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich erstatte den Bericht des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus über den Beschluss des Nationalrates vom 10. Jänner 2001 betreffend eine Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen samt Erklärungen.

Dieser Bericht liegt allen Bundesrätinnen und Bundesräten schriftlich vor, ich beschränke mich daher auf das Wesentliche.

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 21. Mai 2001 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag,

1. dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates vom 10. Mai 2001 gemäß Artikel 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen, und


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