zungsgesetz geändert werden (Sozialversicherungs-Währungsumstellungs-Begleitgesetz – SV-WUBG) (593 und 659/NR sowie 6388/BR d. B.)
(23) Beschluss des Nationalrates vom 6. Juni 2001 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 und das Bundesgesetz über die Förderung von Anliegen der älteren Generation 1998 (Bundes-Seniorengesetz 1998) geändert werden (594 und 660/NR sowie 6389/BR d. B.)
Berichterstatter: Harald Reisenberger 142
[Antrag, zu (22) und (23) keinen Einspruch zu erheben]
Annahme des Antrages des Berichterstatters, zu (22) und (23) keinen Einspruch zu erheben (mit Stimmeneinhelligkeit) 143
(24) Beschluss des Nationalrates vom 6. Juni 2001 betreffend das Zusatzabkommen zum Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik der Philippinen im Bereich der sozialen Sicherheit (426 und 661/NR sowie 6390/BR d. B.)
Berichterstatter: Horst Freiberger 143
(Antrag, keinen Einspruch zu erheben)
Annahme des Antrages des Berichterstatters, keinen Einspruch zu erheben (mit Stimmeneinhelligkeit) 144
(25) Beschluss des Nationalrates vom 6. Juni 2001 betreffend eine Erklärung der Republik Österreich zum Übereinkommen (Nr. 138) über das Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung (473 und 662/NR sowie 6391/BR d. B.)
Berichterstatter: Horst Freiberger 144
[Antrag, 1. dem Beschluss des Nationalrates vom 6. Juni 2001 betreffend eine Erklärung der Republik Österreich zum Übereinkommen (Nr. 138) über das Mindestalter für die Zulassung der Beschäftigung gemäß Artikel 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen, 2. gegen den Beschluss des Nationalrates, gemäß Artikel 50 Abs. 2 B-VG den gegenständlichen Staatsvertrag durch Erlassung von Gesetzen zu erfüllen, keinen Einspruch zu erheben]
Annahme des Antrages des Berichterstatters, 1. dem Beschluss des Nationalrates vom 6. Juni 2001 betreffend eine Erklärung der Republik Österreich zum Übereinkommen (Nr. 138) über das Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung gemäß Artikel 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen, 2. gegen den Beschluss des Nationalrates, gemäß Artikel 50 Abs. 2 B-VG den gegenständlichen Staatsvertrag durch Erlassung von Gesetzen zu erfüllen, keinen Einspruch zu erheben (mit Stimmeneinhelligkeit) 144
Gemeinsame Beratung über
(26) Beschluss des Nationalrates vom 6. Juni 2001 betreffend die Kündigung des Übereinkommens (Nr. 89) über die Nachtarbeit der Frauen im Gewerbe (Neufassung) (480 und 663/NR sowie 6392/BR d. B.)
Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite