Bundesrat Stenographisches Protokoll 678. Sitzung / Seite 62

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setzung im Zusammenhang stehenden Neuregelungen eine Verbesserung des zweisprachigen Schulwesens in Kärnten.

Der Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur stellt nach Beratung der Vorlage am 19. Juni 2001 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Danke für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

Als Erster zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Ing. Gruber. – Bitte.

12.56

Bundesrat Ing. Franz Gruber (ÖVP, Kärnten): Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Hoher Bundesrat! Geschätzte neue Kollegin aus Kärnten! Wir segnen heute die Änderung des Minderheiten-Schulgesetzes in Kärnten ab. Das bedeutet, dass ab dem Schuljahr 2001/02 in den zweisprachigen Volksschulen Kärntens – und das sind 65 von 330 mit 1 770 Kindern – nicht nur in der ersten, zweiten und dritten Schulstufe, sondern auch in der vierten Schulstufe Unterricht in slowenischer Sprache erteilt werden soll.

Die Möglichkeit, einen zweisprachigen Unterricht in Kärnten zu besuchen, hat eine historische Entwicklung, und diese Möglichkeit gibt es schon seit 1848. Seit damals hat es im Zusammenhang mit dem zweisprachigen Unterricht nicht nur pädagogische Diskussionen, sondern logischerweise immer wieder politische Diskussionen bei uns in Kärnten gegeben. Dass am Beginn des dritten Jahrtausends ein neuer Zugang gefunden werden kann, ist legitim, wenn man sich der Entwicklung bewusst ist, dass es sich um ein Volksgruppen- und Minderheitenrecht handelt.

Man soll aber auch nicht vergessen, dass das, was an rückschrittlichen Strömungen hie und da erwähnt wird, auch Gründe hat, und zwar in der Entwicklung im 20. Jahrhundert, wo nach beiden Weltkriegen von jugoslawischer Seite, zuerst vom SAS-Staat, dann vom ehemaligen Jugoslawien, versucht wurde, Gebietsansprüche an Österreich zu stellen und über die Volksgruppe in Kärnten Druck auszuüben.

Sehr geehrte Damen und Herren! Dass dies immer wieder zu Emotionalisierung geführt hat und dass immer wieder von versuchter Slowenisierung gesprochen und auf der anderen Seite auf die Rechte der Minderheiten gepocht wird, ist verständlich.

Wir müssen aber letztendlich davon wegkommen, dass die Anmeldung zum zweisprachigen Unterricht als ein ethnisches Bekenntnis gewertet wird. Wir müssen den deutschsprachigen Kindern der Bevölkerung klarmachen, dass das Sprechen von Nachbarsprachen eine Chance für die Zukunft darstellt, dass dieses zweisprachige Schulwesen in Kärnten letztendlich keine Belastung darstellt, sondern dass diese Novelle dazu führt, dass etwa 24 Millionen Schilling mehr aufgewendet werden müssen, um den Unterricht in der vierten Schulstufe sicherzustellen.

Das ist keine Gefahr für Kärnten, das ist ein Privileg, das ist eine Chance für unser Bundesland!

Ich bedanke mich bei allen, die daran mitgearbeitet haben – es waren ja 27 Mitglieder in der Kommission –, insbesondere bei Frau Ministerin Gehrer, die es verstanden hat, die Schulpolitik, die Bildungspolitik von der Parteipolitik zu trennen, denn die Schulen eignen sich sehr wenig dazu, zum politischen Spielball zu werden. Danke schön, Frau Ministerin! (Beifall bei der ÖVP.)

Dass es hier nicht nur um Minderheitenrechte geht, sondern dass das eine Regelung ist, die der Minderheitsbevölkerung zugute kommt, müssen wir in Kärnten noch dementsprechend kolportieren.

Bezüglich EU-Erweiterung ist zu sagen: Gerade Slowenien ist ein Land, das, wie wir alle wissen, in sehr naher Zukunft auch Mitglied der Europäischen Union sein wird. Wir wissen auch, dass Slowenisch den Eintritt in die slawischen Sprachen insgesamt ungeheuer erleichtert. Daher


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