Bundesrat Stenographisches Protokoll 678. Sitzung / Seite 88

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Umweltschutzpolitik bedauerlich, dass diese erwähnte Veränderung der Regierungsvorlage im Vergleich zum Ministerialentwurf vorgenommen wurde.

Wir Sozialdemokraten verlangen von verantwortlicher Umweltpolitik jedenfalls eine Verbesserung von Situationen und nicht die Aufweichung von Grenzwerten. Umweltpolitik muss sich hohe ökologische Ziele setzen und darf keinesfalls von bereits vorgegebenen Standards abweichen. Das aber wurde in dieser Vorlage getan. Wir werden diesem Entwurf daher nicht unsere Zustimmung geben. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

14.54

Präsident Ing. Gerd Klamt: Als Nächste hat sich Frau Bundesrätin Anna Höllerer zu Wort gemeldet. – Bitte.

14.54

Bundesrätin Anna Höllerer (ÖVP, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Frau Ministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Frau Bundesrätin Auer, die Sie vor mir gesprochen haben! Ich möchte Ihnen nur mitteilen, dass der Tagesmittelwert für NO2 sehr wohl in der Anlage 5 dieses Gesetzes enthalten ist, allerdings nicht als Grenzwert, sondern als Zielwert. Aber ich denke, dass der Gesetzgeber hier sehr klar signalisiert, dass es einen Wert gibt, der in diesem Zusammenhang als Ziel zu sehen ist.

Betreffend Ozon wäre zu sagen, dass eine diesbezügliche Neuregelung deshalb nicht in diese Richtlinienumsetzung aufgenommen worden ist, weil einerseits die Ozon-Tochterrichtlinie der Europäischen Union und andererseits die Richtlinie über die nationalen Emissionsgrenzen abzuwarten sind. Die entsprechenden Bestimmungen sollen aber noch im heurigen Jahr adaptiert werden, und damit wäre dann auch dieser Aspekt abgedeckt.

Die Bestimmungen im Immissionsschutzgesetz-Luft dienen vor allem der Umsetzung der EG-Richtlinien zur Luftqualität hinsichtlich der Grenz- und Alarmwerte, aber auch der Erstellung von Alarmplänen, wie Sie ganz richtig erwähnt haben, die bei Überschreitung von Alarmwerten schlagend werden sollen. Es beinhaltet auch Abänderungen hinsichtlich der Anwendbarkeit der Genehmigungsvoraussetzungen von Straßenbauten und Heizungsanlagen.

Aus Sicht der Umweltpolitik ist es aber ein ganz besonders großer Fortschritt, dass in diesem Gesetz erstmals eine Grenzwertmessung für Feinstaub geregelt ist. Das heißt, dass die kleinsten Staubpartikel mit einem Messwert von unter 10 Mikrometer erfasst werden sollen. Dieser Staub ist letztendlich der Luftschadstoff, der die größte Belastung für die menschliche Gesundheit darstellt. Sie haben ganz richtig gesagt, dass es besonders in den Ballungszentren zu sehr hohen Staubkonzentrationen kommt, und es ist, wie gesagt, ein sehr großer Fortschritt, dass das in Zukunft messbar sein wird und letztlich auch reduziert werden kann.

Natürlich sind in diesem Gesetz auch die Ziele festgeschrieben, die dazu beitragen, den dauerhaften Schutz der Gesundheit des Menschen, der Tiere und der Pflanzenwelt zu gewährleisten. Es wird vor allem auch eine Verringerung der Immission von Luftschadstoffen und die Bewahrung der Luftqualität in den Gebieten, in denen ohnehin eine bessere Luftqualität gegeben ist, aber vor allem auch eine Verbesserung in jenen Gebieten, die eine schlechtere Luftqualität aufweisen, angestrebt. In diesem Gesetz wird erstmals eine Zielbestimmung formuliert, die als eines ihrer Elemente auch ein Verbot einer Verschlechterung enthält.

Österreich ist in Sachen Umweltpolitik Vorreiter in der EU, und dies auch im Hinblick auf die Luftreinhaltung – das geht auch aus dem Immissionsschutzbericht hervor –, denn es konnte zum Beispiel eine gewaltige Reduktion von Schwefeldioxid erreicht werden. Da es in den letzten Jahren zu keiner Überschreitung der Alarmwerte der Stufe 1 gekommen ist und eine solche nach Ansicht der Experten auch in Zukunft nicht zu erwarten ist, sind ganz wesentliche Teile des Smogalarmgesetzes obsolet geworden. Das ist ein gewaltiger Erfolg der Luftreinhaltepolitik der letzten Jahre, und diesen Erfolg sollte man auch hier in Redebeiträgen nicht schmälern. (Beifall bei der ÖVP.)


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