Bundesrat Stenographisches Protokoll 678. Sitzung / Seite 92

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Vizepräsident Jürgen Weiss: Ich danke für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

Als erster Rednerin erteile ich Frau Bundesrätin Johanna Auer das Wort. – Bitte.

15.09

Bundesrätin Johanna Auer (SPÖ, Burgenland): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Geschätzte Damen und Herren! Im vorliegenden Antrag geht es um die bessere finanzielle Abwicklung von großen Sanierungsfällen im Bereich der Altlastensanierung, wie zum Beispiel der bereits immer wieder zitierten Fischerdeponie in der Mitterndorfer Senke.

Es steht außer Zweifel, dass das auch ein Anliegen von unserer Seite ist. Weiters steht aber auch noch außer Zweifel, dass mit der vorliegenden Änderung eine bereits erfolgte Änderung lediglich erweitert werden soll beziehungsweise erweitert wird.

Wir vertreten nach wie vor die Meinung, dass der von den Regierungsparteien eingeschlagene Weg nicht zielführend, zu wenig verursachergerecht ist und insgesamt zu kurz greift.

Fachleute lassen uns im Zusammenhang mit der Änderung des Altlastensanierungsgesetzes wissen, dass wir in den nächsten 20 Jahren, also in einer Zeit, in der unsere Nachfahren aufwachsen werden, für rund 2 500 Altlasten, die nach bereits gesicherten Erkenntnissen zumindest zum Teil grundwassergefährdende Altlasten sind, zirka 50 Milliarden Schilling aufbringen müssen, um sie sanieren zu können.

Der Antrag der SPÖ, welcher zum Gegenstand eingebracht wurde, ist daher sehr wohl notwendig. Die Bundesregierung wird darin ersucht, bis 31. 12. 2001 ein Konzept zur langfristigen Sicherung der Finanzierung der Altlastensanierung in Österreich vorzulegen. Es wäre sinnvoll gewesen, wenn alle Abgeordneten diesen Antrag unterstützt hätten.

Die Abwanderung der Kompetenz betreffend die Mittel für Ersatzvornahmen bei der Altlastensanierung vom Bundesministerium für Inneres zum Bundesministerium für Landwirtschaft und Umweltschutz berechtigen keinesfalls, die Finanzierung der Altlastensanierung in Frage zu stellen. Ein Betrag in der Höhe von zirka 300 Millionen Schilling für die Jahre 2001 und 2002, der aus dem Altlastensanierungsfonds zur Verfügung gestellt wird, reicht bei weitem nicht aus, die Sanierung zu sichern.

Auch wir Sozialdemokraten bekennen uns zur Sanierung von Altlasten, aber das Finanzierungsmodell ist nicht in unserem Sinn. Es ist kurzlebig. Deshalb fordern wir, unserem Antrag zuzustimmen und ein Konzept zur langfristigen Sicherung der Finanzierung der Altlastensanierung in Österreich vorzulegen. – Dem vorliegendem Entwurf des Bundesgesetzes, mit dem das Altlastensanierungsgesetz geändert wird, stimmen wir nicht zu. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

15.13

Vizepräsident Jürgen Weiss: Nächster Redner ist Herr Bundesrat Leopold Steinbichler. Ich erteile ihm das Wort.

15.13

Bundesrat Leopold Steinbichler (ÖVP, Oberösterreich): Herr Präsident! Geschätzte Frau Bundesministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Zur vorliegenden Änderung des Altlastensanierungsgesetzes darf ich grundsätzlich Folgendes anmerken: Mittels dieser Änderung ist es möglich, bei großen Projekten, bei großen Sanierungen das Management zur Entlastung der regionalen Behörde zum Beispiel an das Land auszulagern beziehungsweise ist es auch möglich, kurzfristige Anstellungen zu tätigen, um diese Projekte auch ordentlich abwickeln zu können.

Derzeit kommen, wie meine Vorrednerin erwähnt hat, etwa 900 Millionen Schilling jährlich an laufenden Beiträgen herein und stehen zur Verfügung. Das Volumen beträgt insgesamt 50 Mil


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