Bundesrat Stenographisches Protokoll 678. Sitzung / Seite 94

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist ebenfalls nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmenmehrheit.

Der Antrag ist angenommen.

9. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 6. Juni betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Katastrophenfondsgesetz 1996 geändert wird (587 und 637/NR sowie 6361 und 6375/BR der Beilagen)

10. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 6. Juni 2001 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Vollzugsanweisung betreffend die Verwertung von Gegenständen animalischer Herkunft in Tierkörperverwertungsanstalten (Tierkörperverwertung) geändert wird (585 und 638/NR sowie 6376/BR der Beilagen)

11. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 6. Juni 2001 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Fleischuntersuchungsgesetz geändert wird (586 und 639/NR sowie 6362 und 6377/BR der Beilagen)

12. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 6. Juni 2001 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Tiermehl-Gesetz geändert wird (584 und 640/NR sowie 6378/BR der Beilagen)

Vizepräsident Jürgen Weiss: Wir gelangen zu den Punkten 9 bis 12 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem abgeführt wird.

Es sind dies:

ein Bundesgesetz, mit dem das Katastrophenfondsgesetz 1996 geändert wird,

ein Bundesgesetz, mit dem die Vollzugsanweisung betreffend die Verwertung von Gegenständen animalischer Herkunft in Tierkörperverwertungsanstalten (Tierkörperverwertung) geändert wird,

ein Bundesgesetz, mit dem das Fleischuntersuchungsgesetz geändert wird, sowie

ein Bundesgesetz, mit dem das Tiermehl-Gesetz geändert wird.

Die Berichterstattung über die Punkte 9 bis12 hat die Vorsitzende des Ausschusses Frau Johanna Schicker übernommen. – Bitte.

Berichterstatterin Johanna Schicker: Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Ich bringe Ihnen den Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 6. Juni 2001 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Katastrophenfondsgesetz 1996 geändert wird.


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite