Bundesrat Stenographisches Protokoll 678. Sitzung / Seite 101

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Kommen wir zur Tiermehlverbrennung: Die Tiermehlverbrennung, die Anfang dieses Jahres angelaufen ist, läuft zurzeit in Versuchsbetrieben. Timelkam, Riedersbach, St. Andrä, Zementwerk Kirchdorf, dann Mellach, Retznei – all diese Versuchsbetriebe haben dafür keine ordentliche Genehmigung! Und jetzt nehmen Sie in dieser Novelle zur Tierkörperverwertung das Tiermehl aus dem Abfallbegriff überhaupt heraus!

Sie wissen, was da drinnen ist: BSE-Risikomaterial – Rückenmark, Gehirn –, und das wird jetzt ... (Bundesrat Steinbichler: Wo ist das drinnen?)  – Das Risikomaterial? – Na im Tiermehl. (Bundesrat Steinbichler: Wo ist das drinnen? – Bundesrat Marizzi: Bei Ihnen nicht! Gehirn ist bei Ihnen nicht drinnen!)  – Tiermehl! Sie sagen nun, das sei kein gefährlicher Abfall.

86 000 Jahrestonnen an Tiermehl werden in 70 Nicht-Abfallanlagen verbrannt. Das ist eine Versuchssituation, mit hohem Risiko für die Umwelt und für die Gesundheit der Bevölkerung. Machen wir hier ordentliche, abfallrechtliche Genehmigungen und nicht eine missbräuchliche Anwendung des Versuchsbetriebes! Dafür ist der zuständige Minister als oberste Aufsichtsbehörde und für die Anlagengenehmigungen sind auch die Landeshauptleute verantwortlich. Es kann doch nicht sein, dass jetzt 86 000 Tonnen in solchen nicht dafür geeigneten Betrieben verbrannt werden!

Noch einmal: Ja zu einem unbefristeten und generellen Tiermehlverfütterungsverbot!

Nein zu den Tiertransporten! Ich habe dem, was Herr Gudenus und Herr Todt gesagt haben, nichts hinzuzufügen.

Nein – ein bedingungsloses Nein – zum Einsatz der Gentechnik in der Landwirtschaft! Keine Abwälzung dieser Kosten auf die Konsumenten, für die eine industrialisierte Landwirtschaft in den letzten Jahren so hohe Profite verzeichnen konnte!

Ja zu einer Ökologisierung der Landwirtschaft! Ja – das hängt auch mit diesem Thema zusammen – zu einem bundeseinheitlichen Tierschutzgesetz! (Beifall bei der SPÖ und bei Bundesräten der Freiheitlichen.)

15.52

Vizepräsident Jürgen Weiss: Ich erteile nun Herrn Staatssekretär Dr. Alfred Finz das Wort. – Bitte.

15.52

Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Dr. Alfred Finz: Sehr verehrter Herr Vizepräsident! Hoher Bundesrat! Ich glaube, mit der dauerhaften Regelung ist eine angemessene Lösung gefunden worden. Wir gehen davon aus, dass jährlich Kosten von 700 Millionen Schilling anfallen werden, wobei die Aufteilung folgendermaßen erfolgt: 200 Millionen Schilling aus allgemeinen Bundesmitteln, 150 Millionen aus Mitteln des Katastrophenfonds, 100 Millionen aus Mitteln der Länder und 250 Millionen durch Erhöhung der sektorbezogenen Gebühren.

Selbstverständlich sind diese 700 Millionen Schilling eine Belastung, die Gesamtösterreich trifft. Mit dieser Regelung wird nun versucht, diese Kosten so gut wie möglich aufzuteilen. Ideal wäre natürlich, das – sagen wir – verursachergerecht weiterzuwälzen auf EU-Mitteln zum Beispiel. Allerdings wäre das eine Scheinlösung. Denn was würde das bedeuten? – Es käme eine Lösung heraus, wonach auch andere Länder irgendwelche Ansprüche stellen würden, und letztlich würden wir als Nettozahler uns das wieder selbst finanzieren, weil wahrscheinlich eine Regelung entstehen würde, derzufolge wir mehr bezahlen müssten als bei der vorliegenden Lösung.

Ich finde diese Lösung der Situation angemessen. Selbstverständlich war es für ein nicht von uns verschuldete Situation, und wir mussten darauf reagieren. Ich glaube, die Bundesregierung hat eine gute Lösung gefunden. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der Freiheitlichen.)

15.54


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