Bundesrat Stenographisches Protokoll 678. Sitzung / Seite 130

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heit und Generationen, die Situation im Hinblick auf die Behinderteneinstellung verbessert hat, zwar nicht sehr viel, aber immerhin, und dass es in meinem Ministerium – schon unter meinen Amtsvorgängerinnen, aber auch unter mir – eine deutliche Übererfüllung der Verpflichtungen in diesem Bereich gibt. Es ist eine Reihe von behinderten Menschen in meinem Ministerium tätig, denen es Gott sei Dank so geht, dass sie zu Gunsten jener, die es notwendig haben, auf die Behindertenarbeitsplätze verzichtet haben, um denen, die es notwendiger haben, einen größeren Arbeitsschutz zu ermöglichen als jenen, den sie auf Grund ihrer Dienststellung ohnehin hätten. Ich glaube also, dass in diesem Bereich doch sehr vieles geschieht.

Ich glaube, man sollte bei der Steuergerechtigkeit, auch im Hinblick auf das heute hier zur Diskussion stehende neue Besteuerungsfeld, nicht übersehen, dass dann, wenn gegen Dritte Invaliditätsleistungen vor Gericht in der Haftungsfrage erstritten wurden, diese selbstverständlich zu besteuern waren und dass dann, wenn sie krank genug waren oder leider so krank waren, um die Beschäftigung verlassen zu müssen und in die Invaliditätspension zu gehen, diese selbstverständlich auch besteuert wurden. Ich darf Sie insofern korrigieren, als die Steuergerechtigkeit auch von Professor Mazal nicht bestritten war, aber darauf hingewiesen worden ist, soziale Härten auszugleichen.

Ich hätte mir gewünscht, dass wir die sozialen Härten gleichzeitig hätten ausgleichen können. Aber ich glaube, wir sind auf gutem Wege, das, was an sozialen Härten aufgetreten ist und von Mazal auch befürchtet worden ist, wenigstens jetzt auszugleichen. Daher danke ich allen, die an den Verhandlungen beteiligt waren, um das in entsprechender Form zu erreichen, und auch den Damen und Herren Bundesräten, die das durch ihre Zustimmung ermöglichen. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Bundesräten der ÖVP.)

17.57

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Es ist dies nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist nicht der Fall.

Wir kommen daher zur Abstimmung.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates – soweit dieser dem Einspruchsrecht des Bundesrates unterliegt – keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies Stimmenmehrheit.

Der Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates – soweit dieser dem Einspruchsrecht des Bundesrates unterliegt – keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

20. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 6. Juni 2001 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundespflegegeldgesetz geändert wird (574 und 653/NR sowie 6386/BR der Beilagen)

21. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 6. Juni 2001 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Kriegsopferversorgungsgesetz 1957, das Opferfürsorgegesetz, das Heeresversorgungsgesetz, das Impfschadengesetz, das Verbrechensopfergesetz, das Kriegsopferfondsgesetz, das Bundesgesetz betreffend Abänderung und Ergänzung des Kleinrentnergesetzes und das Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz geändert werden (Versorgungsrechts-Änderungsgesetz 2002 – VRÄG 2002) (575 und 658/NR sowie 6387/BR der Beilagen)


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