Bundesrat Stenographisches Protokoll 678. Sitzung / Seite 141

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Götter in Weiß sind, als die sie in den Filmen oft dargestellt werden – die Einschätzungen über die Pflegedauer oft sehr unterschiedlich sind. Gerade bei – Gott sei Dank – funktionierenden palliativmedizinischen Einrichtungen folgt auf die Rückkehr in den Haushaltsverband dann oft die Rückkehr in die medizinischen Einrichtungen und dann wieder die Rückkehr in den Haushaltsverband, was sich oft über mehrere Wochen und Monate hinziehen kann.

Daher stellt die Pflegekarenz alleine für mich zwar eine Besserstellung in der arbeitsrechtlichen Situation – für die Kollege Bartenstein zuständig ist – dar; darüber hinaus wird aber auch noch zu überlegen sein, welche flankierenden Maßnahmen notwendig sind, um in dieser Zeit dem Pflegenden auch eine entsprechende finanzielle Situation zu gewährleisten und es dadurch nicht nur jenen, die über genügend Eigenvermögen verfügen, zu gestatten, eine Pflegefreistellung in Anspruch zu nehmen, sondern auch sozial Schwächeren. Ich habe hiezu in den Medien einmal die Meinung geäußert, dass es vielleicht sinnvoll wäre, hiefür Zinsenkredite zu stützen, um auch anderen Menschen über fünf oder sechs Wochen kontinuierlich Mittel zur Verfügung zu stellen, um auf diese Weise auch im Einkommensbereich flankierende Maßnahmen zu setzen.

Ich darf darüber hinaus auch feststellen, dass wir anlässlich der Eröffnung der palliativmedizinischen Abteilung im Zusammenhang mit dem onkologischen Department der Universitätsklinik Graz gemeinsam mit Frau Kollegin Gehrer übereingekommen sind, in Österreich das umzusetzen, was in Aachen in Deutschland bis dato nicht gelungen ist, nämlich die Einrichtung eines Ordinariats, einer Professur für Palliativmedizin, weil wir der Hospizbewegung, der Schmerztherapie und der Palliativmedizin eine hohe Unterstützung gewähren.

Ich darf Sie auch darauf hinweisen, dass im ÖKAP 2001 nunmehr für 30 000 Einwohner ein palliativmedizinisches Bett zur Verfügung steht. Wir hoffen, dass auch die Länder die Schaffung dieser Einrichtungen in den Landeskrankenanstalten und in den Bezirkskrankenanstalten umsetzen und dass diese Einrichtungen im Rahmen der Zurverfügungstellung von Mitteln in den LKF-Fonds der einzelnen Länder auch mit Punkten, und damit dann mit Geldwert, ausgestattet werden, weil wir ganz einfach glauben, dass wir aus Gründen der Menschlichkeit diese Einrichtungen dringend brauchen.

Den Weg der Sterbehilfe, den Holland beschritten hat, wollen in Österreich Gott sei Dank alle vier Parlamentsparteien nicht gehen. Daher haben alle vier Parlamentsparteien auf Landes-, Bundes- und Gemeindeebene die hohe Verpflichtung, die Rahmenbedingungen für sterbende Menschen möglichst bald so zu gestalten, dass sie in diesen schwierigen Lebenssituationen nicht unsere verbale Unterstützung erfahren, sondern dass wir für sie auch helfend tätig werden.

18.47

Präsident Ing. Gerd Klamt: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Es ist dies nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Auch dies ist nicht der Fall.

Die Abstimmung über die vorliegenden Beschlüsse des Nationalrates erfolgt getrennt.

Wir kommen zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 6. Juni 2001 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundespflegegeldgesetz geändert wird.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmeneinhelligkeit.

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 6. Juni 2001 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Kriegsopferversorgungsgesetz 1957, das Opferfür


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