Behandlung der Tagesordnung
Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach:
Es ist beabsichtigt, die Debatte über die Punkte 2 bis 4, 8 bis 10, 15 bis 17, 19 bis 28, 32 bis 36 sowie 42 bis 46 der Tagesordnung jeweils unter einem abzuführen.Wir dagegen ein Einwand erhoben? – Es ist dies nicht der Fall.
Wir werden daher in diesem Sinne vorgehen.
Ich gebe Ihnen weiters bekannt, dass die Sitzung über Vorschlag der Präsidialkonferenz nach dem Tagesordnungspunkt 30 unterbrochen und morgen Freitag, 20. Juli 2001, um 10 Uhr mit dem Tagesordnungspunkt 31 fortgesetzt wird.
Wird zur Tagesordnung das Wort gewünscht? – Auch das ist nicht der Fall.
Ankündigung von dringlichen Anfragen
Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Bevor wir in die Tagesordnung eingehen, gebe ich bekannt, dass mir ein Verlangen im Sinne des § 61 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Bundesrates auf dringliche Behandlung der schriftlichen Anfrage der Bundesräte Ferdinand Gstöttner und Genossen betreffend Ausdünnung des ländlichen Raumes an den Herrn Bundesminister für Inneres vorliegt.
Weiters liegt ein zweites Verlangen im Sinne des § 61 Abs. 3 der Geschäftsordnung auf dringliche Behandlung der schriftlichen Anfrage der Bundesräte Ferdinand Gstöttner und Genossen betreffend Ausdünnung des ländlichen Raumes an den Herrn Bundesminister für Justiz vor.
Gemäß § 61 Abs. 6 der Geschäftsordnung ziehe ich die dringliche Behandlung der beiden Anfragen zusammen. Die Zustimmung der unterzeichneten Bundesräte dazu liegt vor.
Im Sinne des § 61 Abs. 4 der Geschäftsordnung verlege ich die Behandlung dieser beiden dringlichen Anfragen an den Schluss der Sitzung, aber nicht über 16 Uhr hinaus.
Überdies gebe ich bekannt, dass ein weiteres Verlangen im Sinne des § 61 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Bundesrates auf dringliche Behandlung der schriftlichen Anfrage der Bundesräte Johanna Schicker und Genossen betreffend Ausdünnung des ländlichen Raumes an die Frau Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie vorliegt.
Schließlich liegt noch ein Verlangen im Sinne des § 61 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Bundesrates auf dringliche Behandlung der schriftlichen Anfrage der Bundesräte Johanna Schicker und Genossen betreffend Ausdünnung des ländlichen Raumes an des Herrn Bundesminister für Finanzen vor.
Da auch diese beiden Anfragen in einem inhaltlichen Zusammenhang stehen, wird die dringliche Behandlung der genannten Anfragen gemäß § 61 Abs. 6 der Geschäftsordnung zusammengezogen. Die Zustimmung der unterzeichneten Bundesräte dazu liegt vor.
Die Behandlung dieser beiden Anfragen wird unmittelbar im Anschluss an die Behandlung der beiden dringlichen Anfragen der Bundesräte Ferdinand Gstöttner und Genossen an den Herrn Bundesminister für Inneres beziehungsweise an den Herrn Bundesminister für Justiz erfolgen.
Wir gehen nunmehr in die Tagesordnung ein.
1. Punkt
Beschluss des Nationalrates vom 4. Juli 2001 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Gehaltsgesetz 1956, das Pensionsgesetz 1965, das Nebengebührenzulagengesetz, das Richterdienstgesetz, das Landeslehrer-Dienst
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