Bundesrat Stenographisches Protokoll 679. Sitzung / Seite 47

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Sehr geehrte Damen und Herren! Der Verfassungsgerichtshof hat dieses Gesetzeskonvolut richtigerweise aufgehoben. Ich bedauere es außerordentlich, dass die Bundesregierung, die Einheitspartei, nicht die Chance, nicht die Zeit genützt hat, um diese so genannte "Reform" – unter Anführungszeichen – neuerlich zu überdenken, Schwächen abzubauen, die Abkassierensbestimmungen herauszunehmen, es tatsächlich zu verbessern. All das ist nicht geschehen!

Wir Sozialdemokraten, sehr geehrte Damen und Herren, haben klare Vorstellungen, wie ein Pensionssystem gestaltet werden soll.

Erstens hat das Pensionssystem durch eine entsprechende Beitragsleistung der Arbeitnehmer, der Arbeitgeber und der öffentlichen Hand abgesichert zu werden. (Bundesrätin Giesinger: ... umgesetzt! – Bundesrat Weilharter: 30 Jahre Zeit gehabt! – Zwischenrufe der Bundesräte Dipl.-Ing. Missethon und Steinbichler. )

Zweitens – das habe ich schon ausgeführt, sehr geehrte Damen und Herren – haben es die älteren Menschen, unsere Großväter, unsere Großmütter, nicht verdient, durch diese Bundesregierung abkassiert zu werden.

Ich meine, sie haben ein Recht darauf, ihren Lebensabend entsprechend würdig abgesichert zu bekommen. (Beifall bei der SPÖ. – Bundesrat Dipl.-Ing. Missethon: Sie haben ... klare Vorstellungen! – Zwischenruf des Bundesrates Steinbichler. )

10.40

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Pühringer. – Bitte.

10.40

Bundesrätin Uta Barbara Pühringer (ÖVP, Oberösterreich): Sehr geehrte Frau Vizepräsidentin! Frau Vizekanzlerin! Meine Damen und Herren! Kollege Würschl hat zu Recht angeführt, dass der Verfassungsgerichtshof die Reform, die wir im Vorjahr beschlossen haben, aufgehoben hat, aber nicht aus inhaltlichen Gründen, sondern aus rein formalen. Wir müssen uns daher heute neuerlich damit befassen. Ich denke, dass sich die Argumentation der Fraktionen, die voriges Jahr vorgebracht wurde, nicht sehr geändert hat. Ich möchte jene meiner Fraktion, die dieses Gesetz befürwortet hat, heute nicht wiederholen, sondern mich zu zwei Punkten äußern, zu denen ich damals in meinem Redebeitrag hier an dieser Stelle sehr kritische Worte gefunden habe, zwei Punkte, die heute Gott sei Dank in abgeänderter Form vorliegen.

Erstens: Wir haben im Vorjahr den Wegfall des Abschlags bei vorzeitiger Pensionierung nach Dienstunfällen beschlossen, aber leider nur befristet. Ich habe in meiner Wortmeldung in Ihre Richtung, Frau Vizekanzlerin – Sie waren damals anwesend –, angemerkt, dass ich glaube, dass das nur eine Lücke im Gesetz war, und darum gebeten, dass man das bei nächster Gelegenheit repariert.

Wir haben heute die Gelegenheit dazu. Es ist nämlich vorgesehen – allerdings nicht jetzt beim Pensionsgesetz, sondern unter Punkt 40, unter dem wir das Dienstrecht behandeln –, diese Regelung nun unbefristet wirksam werden zu lassen. Das ist der erste Punkt.

Der zweite Punkt betrifft die Bezugskürzung um ein Drittel nach einem mehr als sechsmonatigen Krankenstand. Viele von uns haben – ich glaube, zu Recht – diese Härte nicht eingesehen, sie wurde nun im vorliegenden Entwurf wesentlich abgeschwächt. Die Kürzung wird jetzt rückwirkend nach 182 Kalendertagen – man hat also dieselbe Regelung vorgesehen wie für Vertragsbedienstete – auf 80 Prozent erfolgen, also auf jenen Prozentsatz, den man im günstigsten Fall bei Pensionierung erreichen kann.

Natürlich hätten wir es lieber gesehen, wenn die Kürzung wieder ganz gefallen wäre. Sie stellt aber sicherlich einen, so glaube ich, einsichtigen und begründbaren Kompromiss dar, und ich möchte mich bei allen, die sich sowohl auf parlamentarischer Ebene als auch in meiner Gewerkschaft darum bemüht haben, bedanken. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der Freiheitlichen.)

10.43


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