Bundesrat Stenographisches Protokoll 679. Sitzung / Seite 53

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Der Ausschuss für öffentliche Leistung und Sport stellt nach Beratung der Vorlage am 17. Juli 2001 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, den Bericht zur Kenntnis zu nehmen.

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Wir gehen in die Debatte ein, die, wie gesagt, über die zusammengezogenen Punkte unter einem abgeführt wird.

Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Köberl. – Bitte.

11.04

Bundesrat Günther Köberl (ÖVP, Steiermark): Geschätzte Frau Präsidentin! Geschätzte Frau Vizekanzlerin! In der heutigen Sitzung liegen die Sportberichte der Jahre 1997, 1998 und 1999 vor.

Wie sagte doch der unvergessene Winston Churchill? "No sports"! Wie singt mit zynischem Unterton der Sänger Reinhard Fendrich? "Es lebe der Sport"! – So halten doch viele noch immer – und Gott sei Dank – Sport für die schönste Nebensache der Welt, ebenso die sportliche Begeisterung und auch die sportliche Aktivität.

Zurzeit findet das wohl bekannteste Radrennen der Welt statt, nämlich die Tour de France. Dort gibt es einen Passus, dass jemand bei Zeitüberschreitung aus der Wertung genommen werden kann. Wir haben in diesem Haus Glück, denn sonst wäre vielleicht der Sportbericht 1997 wegen Zeitüberschreitung aus der Wertung genommen worden. Es war nicht leicht, sich an die Sportereignisse aus dem Jahre 1997 zu erinnern.

Ich habe in der Vorbereitung zur heutigen Sitzung in den Sportberichten 1997 bis 1999 geschmökert. Der Großteil der Inhalte der einzelnen Teilbereiche hat sich kaum oder unwesentlich verändert. Es werden im Wesentlichen statistische Zahlen zu Vereinen, Sportlerinnen und Sportlern und eine Auflistung von Sportförderungen wiedergegeben.

Die Richtlinien für die allgemeine Sportförderung sind nach dem Bundes-Sportförderungsgesetz 1969 klar geregelt und festgelegt. Zwar ist der Sport nach Artikel 15 der Bundesverfassung in Gesetzgebung und Vollziehung Landesache, doch fördert der Bund den Sport auf Grundlage des Artikels 17 der Bundesverfassung nach der so genannten Privatwirtschaftsverwaltung. Die politische Zuständigkeit wanderte am 31. März des Jahres 2000 vom Bundeskanzleramt zum Bundesministerium für öffentliche Leistung und Sport, also zur Frau Vizekanzlerin.

Die Mittel für die Sportförderung betrugen im Jahre 1999 insgesamt zirka 707 Millionen Schilling im Gegensatz zu 593 Millionen Schilling im Jahre 1997, was doch eine erkleckliche Erhöhung darstellt. Die besondere Sportförderung, die aus den Mitteln der Sport-Toto-Einnahmen gewährt wird, betrug im Jahre 1999 440 Millionen und ist von 1997, 400 Millionen, über 1998, 420 Millionen, eben auf diese Summe angestiegen. Davon gingen 1999 zirka 95 Millionen an die einzelnen Fachverbände, beginnend vom Österreichischen Aero-Club bis hin zum Österreichischen Wasserskiverband.

148 Millionen – das ist der Löwenanteil, wenn ich das so bezeichnen darf – erhielt der ÖFB. Zirka 60 Millionen gingen jeweils an den ASKÖ, ASVÖ und die Union, zirka 14,6 Millionen gingen an das Österreichische Olympische Comité.

Die allgemeine Sportförderung umfasste Investitionsförderungen in der Höhe von etwa 130 Millionen Schilling. Die größten Brocken davon entfielen 1999 auf das neue Innsbrucker Tivoli-Stadion mit 54 Millionen, und es gab auch eine Vorfinanzierung für die Ski-WM in St. Anton mit zirka 39 Millionen.

Die sonstige Sportförderung belief sich auf 124,5 Millionen Schilling. Diese reicht von der allgemeinen Förderung an Sportverbände über Sportgroßveranstaltungen, Behindertensport, Frauenförderung, Spitzensportförderung und Trainerausbildungsförderung bis hin zu der für mich ganz persönlich wichtigen Nachwuchsförderung und der medizinisch sportwissenschaftlichen Betreuung.


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