Bundesrat Stenographisches Protokoll 679. Sitzung / Seite 71

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Zweitens: Die Bürger wollen dieses Gesetz. Ich darf hier in diesem Hohen Haus sehr deutlich sagen, dass ich vermeiden will, dass ein Bürger zweimal zur Kasse gebeten wird. In einem Gebiet, in dem eine Anlage in Planung ist, von einem Einfamilienhaus-Errichter zu verlangen, dass er in dieser Zeit eine teure Kläranlage für sich errichtet und zwei, drei Jahre später anschließen muss und noch einmal zahlt – wollen Sie das? – Ich will das nicht. Das heißt, wir haben dem Wunsch der Länder und der Bürger entsprochen, meine Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der Freiheitlichen.)

Dritter Punkt: Es wurde gesagt, mit dieser Novelle würde der Standard sinken. Damit Sie einen Vergleich haben: Der Anschlussgrad an kommunale biologische Kläranlagen ist zwischen 1991 und 2001, also in einer Zeit, in der wir bereits diese Ausnahmeregelung hatten, von 68 Prozent auf 86 Prozent gestiegen. Der Anschluss an dichte Senkgruben sank in diesem Zeitraum von 17,8 Prozent auf 8,4 Prozent, und der Entsorgungsgrad über sonstige sank von 14,2 auf 5,6 Prozent.

Meine Damen und Herren! Daran können Sie ersehen, dass wir – Bund, Länder und Gemeinden – die vielen Milliarden Schilling richtig investiert haben, um durch diese Güte unsere Gewässerschutzpolitik die Qualität unseres Wassers sicherzustellen, worum uns viele beneiden.

Ich meine daher, dass es eigentlich sehr viel Sinn macht, diesen Novellen zuzustimmen, die die Qualität des Grundwassers und der Abwasserpolitik sicherstellen, die dem Wunsch der Länder nach mehr Flexibilität entgegenkommen und die dem Bürger Kosten ersparen, wo er sonst zweimal zur Kasse gebeten werden würde. Ich würde meinen, das sind Argumente für ein Ja. (Beifall bei der ÖVP.)

12.28

Vizepräsident Jürgen Weiss: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist offenkundig nicht der Fall.

Wir kommen zur Abstimmung .

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Mehrheit .

Der Antrag ist angenommen .

6. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 5. Juli 2001 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Marktordnungsgesetz 1985, das AMA-Gesetz 1992, das Lebensmittelbewirtschaftungsgesetz 1997, das Pflanzenschutzgesetz 1995, das Pflanzgutgesetz 1997, das Pflanzenschutzmittelgesetz 1997, das Rebenverkehrsgesetz 1996, das Futtermittelgesetz 1999, das Düngemittelgesetz 1994, das Saatgutgesetz 1997, das Sortenschutzgesetz, das Forstgesetz 1975, das Forstliche Vermehrungsgutgesetz, das Weingesetz 1999, das Qualitätsklassengesetz, das Wasserrechtsgesetz 1959, das Wasserbautenförderungsgesetz 1985, das Chemikaliengesetz 1996, das Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000, das Gesetz über ein Verbot des Verbrennens biogener Materialien außerhalb von Anlagen, das Ozongesetz, das Umweltkontrollgesetz, das Umweltinformationsgesetz, das Umweltgutachter- und Standorteverzeichnisgesetz, das Artenhandelsgesetz, das Umweltförderungsgesetz und das Abfallwirtschaftsgesetz geändert werden (Euro-Umstellungsgesetz Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft – EUG-LFUW) (592 und 701/NR der Beilagen sowie 6411/BR der Beilagen)


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