Bundesrat Stenographisches Protokoll 679. Sitzung / Seite 248

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Ich darf wieder Herrn Bundesrat Ram um die Berichterstattung bitten. (Bundesrat Dr. Nittmann: Gib dein Bestes!)

Berichterstatter Thomas Ram: Ich werde mir Mühe geben. – Geschätzte Frau Präsidentin! Geschätzte Frau Staatssekretärin! Meine Damen und Herren! Auch dieser Bericht liegt Ihnen schriftlich vor.

Der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit stellt nach Beratung der Vorlage am 17. Juli 2001 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Mir liegen keine Wortmeldungen vor.

Wir kommen daher zur Abstimmung.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies Stimmeneinhelligkeit.

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

Ich werde nunmehr die Sitzung bis heute um 10 Uhr unterbrechen.

Ich wünsche Ihnen allen, dass Sie gut nach Hause beziehungsweise ins Hotel kommen. Schlafen Sie sich gut aus, wir beginnen erst um 10 Uhr.

Die Sitzung ist unterbrochen.

(Die Sitzung wird um 1.23 Uhr unterbrochen und am Freitag, dem 20. Juli 2001, um 10.06 Uhr wieder aufgenommen. )

Fortsetzung am 20. Juli 2001

Präsident Alfred Schöls: Ich nehme die heute um 1.23 Uhr unterbrochene Sitzung wieder auf.

Für heute haben sich die Mitglieder des Bundesrates Theodor Binna und Dipl.-Ing. Hannes Missethon entschuldigt.

31. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 4. Juli 2001 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Kinderbetreuungsgeldgesetz erlassen wird sowie das Familienlastenausgleichsgesetz 1967, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, das Mutterschutzgesetz 1979, das Eltern-Karenzurlaubsgesetz, das Landarbeitsgesetz 1984, das Karenzgeldgesetz, das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz, das Überbrückungshilfengesetz, das Einkommensteuergesetz 1988, das Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz, das Karenzurlaubsgeldgesetz und die Exekutionsordnung geändert werden (620 und 715/NR sowie 6436/BR der Beilagen)

Präsident Alfred Schöls: Wir gelangen nun zum 31. Punkt der Tagesordnung: Bundesgesetz, mit dem ein Kinderbetreuungsgeldgesetz erlassen wird sowie das Familienlastenausgleichsgesetz 1967, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, das Mutterschutzgesetz 1979, das Eltern-Karenzurlaubsgesetz, das Landarbeitsgesetz 1984, das Karenzgeldgesetz, das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz, das Überbrückungshilfengesetz, das Einkommensteuer


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