Bundesrat Stenographisches Protokoll 679. Sitzung / Seite 249

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gesetz 1988, das Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz, das Karenzurlaubsgeldgesetz und die Exekutionsordnung geändert werden.

Die Berichterstattung hat Herr Bundesrat Engelbert Weilharter übernommen. Ich bitte um den Bericht.

Berichterstatter Engelbert Weilharter: Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Der Bericht des Ausschusses für soziale Sicherheit und Generationen liegt in schriftlicher Form vor. Ich darf mit Ihrem Einverständnis auf einen inhaltlichen Vortrag verzichten und mich auf die Antragstellung beschränken.

Der Ausschuss für soziale Sicherheit und Generationen stellt nach Beratung der Vorlage am 17. Juli 2001 mit Stimmenmehrheit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Präsident Alfred Schöls: Ich danke für die Berichterstattung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesrätin Hedda Kainz. Ich erteile es ihr.

10.08

Bundesrätin Hedda Kainz (SPÖ, Oberösterreich): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Wir beschäftigen uns heute mit einer Materie, die die Regierung beworben hat – in den Medien, in jedem ihrer Debattenbeiträge, aber auch in allen Wortspenden einzelner Funktionäre, Mandatare, Mandatarinnen der Regierungsparteien wurde dafür Werbung betrieben.

Frau Kollegin Kanovsky-Wintermann hat gestern bei einem anderen Tagesordnungspunkt auch darauf hingewiesen, dass auch die freiheitlichen Frauen wissen, dass die Frauen arbeiten wollen. (Bundesrat Mag. Gudenus: Ist das zu Hause keine Arbeit?) – Herr Kollege! Sparen Sie sich solche Zwischenrufe! (Bundesrat Mag. Gudenus: Das werden Sie mir nicht vorschreiben!) In diesem Zusammenhang reden wir von der außerhäuslichen Tätigkeit und nicht davon, was Frauen gesellschaftlich leisten; zu diesen Leistungen – es ist überflüssig, das extra zu sagen – gehört auch die Hausarbeit. Diese Einstellung vertreten auch wir. (Bundesrat Dr. Böhm: Das ist ein Fortschritt!) – Diese Differenzierungen brauchen Sie daher nicht vorzunehmen!

Zur Klarstellung, falls es noch immer nicht deutlich genug ist: Wir reden hier von der außerhäuslichen Berufstätigkeit, die dann in einer bestimmten Form der Versicherungspflicht unterliegt. Auf diese Zusammenhänge möchte ich ein besonderes Schwergewicht in meinen Ausführungen legen.

Auch wenn ich jetzt davon ausgehe, dass uns sogar in der Einstellung das eine oder andere eint, muss ich leider darauf hinweisen, dass es doch große Unterschiede gibt. Es gibt auch andere Aussagen – nicht nur Ihre, Frau Kollegin, auch Frau Zierler hat darauf hingewiesen –, dass die Existenzsicherung und die Versicherungsleistung für die freiheitlichen Frauen ein besonderes Anliegen sind. Frau Zierler hat sogar – ich kann sie nicht genau zitieren, aber das ist nicht so wichtig – darauf hingewiesen oder behauptet, Frauen könnten sich in der Freiheitlichen Partei durchsetzen. Dazu muss ich sagen: Wenn ich mir die jetzt vorliegende Gesetzesmaterie anschaue, dann bezweifle ich das.

Wenn die Regierung jetzt argumentiert, dass das Kinderbetreuungsgeld für alle gegeben wird, dann ist das bereits die erste Aussage, die schlichtweg nicht stimmt. Das Kinderbetreuungsgeld gibt es in einer Familie mit mehreren Kindern nur für ein Kind.

Wenn die Regierung jetzt behauptet, dass das Kinderbetreuungsgeld ein Beitrag zur Armutsbekämpfung ist beziehungsweise dafür eingesetzt wird, dann ist das die zweite Aussage, die schlichtweg nicht stimmt. Denn 50 Prozent der derzeitigen KarenzgeldbezieherInnen bekommen dann weniger. Sie streichen nämlich im gleichen Atemzug die Familienzuschläge für jene, die mehr Kinder haben.


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