Bundesrat Stenographisches Protokoll 679. Sitzung / Seite 297

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Ich fange mit dem ersten Belastungspaket an. Die motorbezogene Versicherungssteuer ist erhöht worden, die Energiesteuer ist erhöht worden, ebenfalls der Preis für die Autobahnvignette, und es gibt einen Verlust für die Arbeitnehmer durch die Urlaubsaliquotierung. Weitere Beastungen sind: der Entfall des Postensuchtages sowie Mehrkosten durch Selbstbehalte bei der Krankenversicherung. – Das war die erste Tranche, die für die Allgemeinheit Gebühren und Steuererhöhungen beinhaltet hat, die speziell die Arbeitnehmer sehr stark getroffen haben.

Die zweite Runde brachte dann die höhere Besteuerung von Urlaubs- und Kündigungsentschädigungen sowie den Entfall des allgemeinen Absetzbetrages, de facto eine Halbierung des Arbeitnehmerabsetzbetrages.

Das dritte Paket umfasste die Beschränkung in der Sozialversicherung, die Beschränkung der Mitversicherung der kinderlosen Ehegatten, die Besteuerung bei den Unfallrenten, Kürzungen bei den Familienzuschlägen, die Krankenversicherungspflicht bei den Zusatzpensionen – aber nur bei jenen, die rechnungshofgeprüft sind –, Verschlechterungen im Arbeitslosenversicherungsgesetz und die Studiengebühren.

Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Aber ein Schmankerl lassen Sie mich hier noch sagen, denn ich unterstelle Ihnen einfach, dass Sie oft gar nicht wissen, was Sie da mit beschließen.

Da all das so rasant und schnell geht, muss ich immer wieder nachschauen, was bis jetzt eigentlich schon passiert ist. Ich habe mir daher aus der Homepage des AMS ausgedruckt, wie und wann man jetzt zu Arbeitslosengeld kommt. In dieser Regelung ist ein besonderer Fauxpas enthalten, von dem ich nicht einmal glaube, dass ihn irgendjemand in diesem Haus wollte. Aber das gilt jetzt und ist Gesetz.

Man muss sich das vor Augen führen, weil es insbesondere die Jugendlichen betrifft. Es heißt zu Beginn: Die Mindestbeschäftigung für den Erwerb eines Anspruches auf Arbeitslosengeld beträgt bei erstmaliger Inanspruchnahme 52 Wochen, und so weiter. Und dann kommt der besondere Punkt für die Jugendlichen:

Wird das Arbeitslosengeld vor Vollendung des 25. Lebensjahres beantragt, genügt auch bei erstmaliger Geltendmachung des Anspruches das Vorliegen von 26 Wochen arbeitslosenversicherungspflichtiger Beschäftigung innerhalb der letzten 12 Monate, um den Anspruch zu begründen. – Das ist also die Regelung bis zum 25. Lebensjahr: 26 Wochen, bis man das erste Mal einen Anspruch hat.

Dann geht es aber weiter – ich zitiere –: Dies gilt allerdings nur unter der Voraussetzung, dass das Arbeitsmarktservice dieser Person auch unter weitest möglichem Einsatz von Förderungsmitteln binnen vier Wochen weder eine Arbeitsaufnahme noch den Eintritt in eine geeignete arbeitsmarktpolitische Maßnahme ermöglicht. – Zitatende.

Das heißt im Klartext: Wenn eine Vermittlung auf einen Arbeitsplatz – ich nenne jetzt einmal eine Hausnummer – am 21. Tag erfolgt ist, dann erhält dieser Jugendliche bis zum 21. Tag kein Arbeitslosengeld. Wenn eine Vermittlung aber nicht möglich war, dann hat er sofort ab dem ersten Tag Anspruch auf Arbeitslosengeld.

Da gestehe ich Ihnen wirklich Unwissenheit zu. Ich glaube nicht, dass Sie gewusst haben, dass so etwas beschlossen wird. Das gilt jetzt, das steht im Gesetz. Sie sehen also, was bei Ihrer Rasanz und mit dem "Speed kills", das Sie betreiben, oft herauskommt! Und ÖAAB-Vertreter stimmen dem auch noch zu! (Beifall bei der SPÖ.)

Meine Damen und Herren! Der Stellenwert der Arbeitnehmer innerhalb der ÖVP dokumentiert sich auch in jüngsten Aussagen. Da gibt es zum Beispiel Herrn Klubobmann Khol, der einen hohen Arbeitnehmer-Vertreter, nämlich Herrn Dirnberger, als "siebenten Zwerg von links" bezeichnet hat. (Oh-Rufe bei der SPÖ.) Herr Bundeskanzler Schüssel hat im gleichen Zusammenhang davon gesprochen, dass dieser Herr in der ÖVP überhaupt keine Bedeutung habe. – Man sieht also, wie die ÖVP mit Arbeitnehmer-Interessen umgeht und welche Haltung


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite