Bundesrat Stenographisches Protokoll 679. Sitzung / Seite 299

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daher Bemühungen von Seiten des österreichischen Hauptverbandes gegeben, die derzeit gültige Regelung mit dem damaligen Finanzminister im Jahre 1995/96 zu verhandeln und ab 1997 in Kraft zu setzen.

In den ersten Jahren hat der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger auf Grund der damaligen Preisgestaltung der Medikamente und der Mehrwertsteuer einen durchaus positiven Effekt von zunächst 186 Millionen Schilling zugunsten des Hauptverbandes erzielt, und im letzten Jahr hat der Hauptverband einen negativen Effekt für seine finanziellen Gestionen von knapp über 800 Millionen gehabt – und nicht 1,2 Milliarden, wie es in der Diskussion in der Öffentlichkeit mehrfach behauptet worden ist.

Ich darf Sie, sehr geehrte Damen und Herren der sozialdemokratischen Fraktion, auch darauf hinweisen, dass damals zwischen der Bundesregierung und dem Hauptverband eine fünfjährige Einführungszeit und dann eine Evaluierung auf Grund dieser fünf Jahre vereinbart wurden. Ich darf Sie weiters darauf hinweisen, dass dieser Berichtszeitraum erst am Ende dieses Jahres 2001 abgeschlossen sein wird und dass eine Evaluierung und eine Neuverhandlung für das Jahr 2002 und die nachfolgenden Jahre von Seiten des Herrn Finanzministers nicht abgelehnt worden sind. Aber ich glaube eines: dass etwas, was aus der Sicht des Jahres 1996 und 1997 ein Geschäft für den Hauptverband war – um es volkstümlich auszudrücken –, dann, wenn dieses Geschäft nicht mehr eintritt, nicht zwischendurch abgebrochen werden kann, sondern dass selbstverständlich die gesamte Vereinbarung zu gelten hat.

Die österreichische Sozialpartnerschaft war in der Vergangenheit immer dafür bekannt, dass sie Handschlagqualität hat. Ich hoffe, auch die sozialdemokratischen Gewerkschafter und Verantwortlichen innerhalb des Hauptverbandes werden sich dieser Dinge erinnern, die sie seinerzeit mit ihrer Regierung und mit ihrem Sozialminister vereinbart haben (Ruf bei der SPÖ: Da war die Regierung anständig, Herr Minister!), und werden auch die negativen Auswirkungen, die sie damals vereinbart haben, für ihre Versicherten-Gemeinschaft heute nachvollziehbar gestalten und nicht weiter Dinge in den Raum stellen, die in dieser Form für mich nicht nachvollziehbar sind.

Sehr geehrte Damen und Herren von der SPÖ! Sie haben auch mehrfach die Ambulanz- und die Rezeptgebühren hier zur Diskussion gestellt. – Ich darf Sie schon darauf aufmerksam machen, sehr geehrte Damen und Herren der Sozialdemokratie, dass es unbestreitbar notwendig ist, dem Hauptverband Mittel zur Verfügung zu stellen. (Bundesrat Würschl: Politik by Menschenjagd! – Bundesrat Mag. Hoscher: Drüberfahren! Betonierer!)

Die beiden jetzt von uns gesetzten Maßnahmen waren in der Vergangenheit auch immer ein beliebtes Mittel innerhalb der Versicherten-Gemeinschaft. Die dortigen Vertreter haben das auch immer – dies liegt in meinem Amt auf – in den entsprechenden Protokollen des Hauptverbandes festgehalten. Das ist auch in den Stellungnahmen Ihrer Gewerkschaftsvertreter und Ihrer Vertreter innerhalb des Hauptverbandes hinsichtlich der Rezeptgebührenerhöhung nachvollziehbar und dokumentiert.

Ich glaube nicht, dass es für Sie gut ist, wenn Sie diese Diskussion in der Öffentlichkeit weiterführen, denn es wird ein Leichtes sein, die Protokolle über die damaligen Gebührenerhöhungen und Rezeptgebührenerhöhungen sowie die Begründungen Ihrer Vertreter im Hauptverband – hinter die Sie sich heute stellen, hinter diese angeblich unverzichtbaren Versichertenvertreter – der Öffentlichkeit zu erläutern.

Die Begründungen waren: unnötiger Medikamenteneinkauf in Österreich oder Kosten für Lagerhaltung von Medikamenten in Milliardenhöhe. Ich darf Sie auch darauf hinweisen, dass 20 Prozent der österreichischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer – nämlich jene bei der Post, bei der Bahn, im Bereich der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst –, nämlich die Bundesbediensteten, schon immer Selbstbehalte gehabt haben, und zwar auch bei Ambulanzen in den Krankenhäusern. Dies war allerdings im Gegensatz zur jetzigen Regelung dieser Bundesregierung nach oben nicht gedeckelt. Diese Versicherten mussten also bei erheblichen Kosten durchaus auch mehr als 1 000 S im Jahr zahlen.


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