Bundesrat Stenographisches Protokoll 679. Sitzung / Seite 341

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Besonders beeindruckend sind die Artikel 9, 10, 14 und 15. In Artikel 9 heißt es: "Die Privatsphäre der Patienten und Patientinnen ist zu wahren. Bei der Aufnahme oder Behandlung mehrerer Patienten oder Patientinnen in einem Raum ist durch angemessene bauliche oder organisatorische Maßnahmen sicherzustellen, dass die Intim- und die Privatsphäre gewahrt werden. Insbesondere bei stationärer Aufnahme von Langzeitpatienten und -patientinnen ist dafür zu sorgen, dass eine vertraute Umgebung geschaffen werden kann."

Artikel 10: "Die Organisations-, Behandlungs- und Pflegeabläufe in Kranken- und Kuranstalten sind soweit wie möglich dem allgemein üblichen Lebensrhythmus anzupassen."

Oder Artikel 14: "Es ist sicherzustellen, dass im Rahmen stationärer Versorgung Besuche empfangen werden können und sonstige Kontakte gepflogen werden können. Weiters ist der Wunsch eines Patienten oder einer Patientin zu respektieren, keinen Besuch oder bestimmte Personen nicht empfangen zu wollen." – Gerade diese Bestimmung zeigt, wie praxisorientiert man das Problem angegriffen hat. – "Es ist dafür zu sorgen, dass die Patienten und Patientinnen Vertrauenspersonen nennen können, die insbesondere im Fall einer nachhaltigen Verschlechterung des Gesundheitszustandes zu verständigen sind und denen in solchen Fällen auch außerhalb der Besuchszeit ein Kontakt mit den Patienten und Patientinnen zu ermöglichen ist."

Das kommt dem Bedürfnis entgegen, dass nicht automatisch die Angehörigen beigezogen werden, sondern dass man eben selbstbestimmt Vertrauenspersonen, Freunde und andere beiziehen kann.

Zuletzt Artikel 15: "In stationären Einrichtungen ist ein Sterben in Würde zu ermöglichen. Auch dabei ist dem Gebot der bestmöglichen Schmerztherapie Rechnung zu tragen. Vertrauenspersonen der Patienten und Patientinnen ist Gelegenheit zum Kontakt mit Sterbenden zu geben. Andererseits sind Personen vom Kontakt auszuschließen, wenn der Sterbende dies wünscht."

Ich persönlich finde all das äußerst beeindruckend, stimme aber mit Kollegen Gruber überein, der völlig Recht hat: Das ist ein Idealzustand, und man muss auch dafür sorgen, dass der Realzustand diesem angenähert wird.

Meine Damen und Herren! In vielen Punkten der heutigen Tagesordnung waren wir geteilter Meinung. Ich freue mich, dass dies bei der Patientencharta anders ist. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP sowie bei Bundesräten der SPÖ.)

17.54

Vizepräsident Jürgen Weiss: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist auch nicht der Fall.

Wir kommen zur Abstimmung.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmeneinhelligkeit.

Der Antrag ist angenommen.


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