Bundesrat Stenographisches Protokoll 679. Sitzung / Seite 342

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39. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 6. Juli 2001 betreffend ein Bundesgesetz über die Österreichische Apothekerkammer (Apothekerkammergesetz 2001) (628 und 692/NR sowie 6444/BR der Beilagen)

Vizepräsident Jürgen Weiss: Wir gelangen zum 39. Punkt der Tagesordnung: Bundesgesetz über die Österreichische Apothekerkammer (Apothekerkammergesetz 2001).

Die Berichterstattung hat Frau Bundesrätin Ulrike Haunschmid übernommen. Ich bitte sie darum.

Berichterstatterin Ulrike Haunschmid: Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Minister! Meine Damen und Herren! Ihnen liegt der Bericht des Ausschusses für soziale Sicherheit und Generationen über den Beschluss des Nationalrates vom 6. Juli 2001 betreffend ein Bundesgesetz über die Österreichische Apothekerkammer (Apothekerkammergesetz 2001) vor. Ich beschränke mich deshalb auf den Antrag:

Der Ausschuss für soziale Sicherheit und Generationen stellt nach Beratung der Vorlage am 17. Juli 2001 mit Stimmenmehrheit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Vizepräsident Jürgen Weiss: Danke.

Wir gehen in die Debatte ein.

Als erstem Redner erteile ich Herrn Bundesrat Manfred Gruber das Wort. – Bitte.

17.55

Bundesrat Manfred Gruber (SPÖ, Salzburg): Herr Präsident! Herr Minister! Meine geschätzten Damen und Herren! Jetzt kommen wir wieder zu einem Thema, bei dem wir leider nicht einer Meinung sind, aber das ist halt in einer Demokratie so, und ich werde versuchen, die Gründe dafür auch zu erläutern.

Meine Damen und Herren! Mit dieser Vorlage für ein Apothekerkammergesetz sollten ursprünglich demokratiepolitische Verbesserungen sowie die Herstellung der Gegnerfreiheit gemäß Arbeitsverfassungsgesetz unter Beachtung des Vorranges der freiwilligen Berufsvereinigung der Apotheker erreicht werden. In beiden Bereichen – und das bedauern wir besonders – gibt es Gründe für uns, festzustellen, dass dieses Ziel nicht erreicht wurde. Aber auch die paritätische Zusammensetzung der Gesamtorgane der Kammer – also Delegiertenversammlung und Kammervorstand – ist für uns demokratiepolitisch bedenklich und stellt sich als Verletzung des demokratischen Grundsatzes des gleichen Wahlrechtes dar.

Wenn hier behauptet wird, man hätte sich nachweislich bemüht, die Opposition einzubinden, muss ich den Ball leider zurückspielen: Die Regierungskoalition war nicht im Geringsten bereit, über Vorschläge, über Abänderungen zu diskutieren und mit der Opposition zu verhandeln.

Unsere Meinung ist, dass der Unabhängigkeit in der Willensbildung und Beschlussfassung besondere Bedeutung zukommt. Auch wäre nach unseren Vorstellungen dafür vorzusorgen, dass diese Kompetenz auch faktisch – das heißt finanziell und personell – ausgeübt werden kann. Es sollte daher in der Geschäftsordnung der Apothekerkammer im Rahmen der Finanzgebarung zur Herstellung der Unabhängigkeit vorgesorgt werden, dass den Abteilungen die diesbezüglichen Mittel aus dem gesamten Aufkommen der Kammer jährlich zugeteilt werden.

Diese Forderungen wurden nicht nur von uns Sozialdemokraten, sondern auch vom Verband der angestellten Apothekerinnen und Apotheker gefordert. Auch die Arbeiterkammer und der ÖGB stehen hinter diesen Forderungen.

Diese unsere Lösungsvorschläge wurden von den Regierungsparteien abgelehnt, und daher können wir dem Apothekerkammergesetz 2001 in der Form nicht zustimmen. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

17.58


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