Bundesrat Stenographisches Protokoll 679. Sitzung / Seite 359

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Auch das ist nicht der Fall.

Wir kommen zur Abstimmung.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag des Ausschusses für Bildung, Wissenschaft und Kultur zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Mehrheit.

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

42. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 4. Juli 2001 betreffend ein Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Slowakischen Republik zur Änderung des Vertrages über die gemeinsame Staatsgrenze vom 21. Dezember 1973 in der Fassung des Notenwechsel vom 22. Dezember 1993 und vom 14. Jänner 1994 samt Anlage (449 und 672/NR sowie 6447/BR der Beilagen)

43. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 4. Juli 2001 betreffend ein Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Internationalen Kommission zum Schutz der Donau über den Amtssitz der Internationalen Kommission zum Schutz der Donau (488 und 673/NR sowie 6448/BR der Beilagen)

44. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 4. Juli 2001 betreffend ein Übereinkommen über die Vorrechte und Immunitäten des Internationalen Seegerichtshofs (538 und 674/NR sowie 6449/BR der Beilagen)

45. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 4. Juli 2001 betreffend ein Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Slowenien über die Zusammenarbeit auf den Gebieten der Kultur, der Bildung und der Wissenschaft (563 und 675/NR sowie 6450/BR der Beilagen)

46. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 4. Juli 2001 betreffend eine Erklärung der Republik Österreich betreffend die einvernehmliche Beendigung von drei Staatsverträgen im Verhältnis zur Tschechischen Republik (588 und 676/NR sowie 6451/BR der Beilagen)

Präsident Alfred Schöls: Wir gelangen nun zu den Punkten 42 bis 46 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem abgeführt wird.

Es sind dies:

ein Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Slowakischen Republik zur Änderung des Vertrages über die gemeinsame Staatsgrenze vom 21. Dezember 1973 in der Fassung des Notenwechsel vom 22. Dezember 1993 und vom 14. Jänner 1994 samt Anlage,

ein Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Internationalen Kommission zum Schutz der Donau über den Amtssitz der Internationalen Kommission zum Schutz der Donau,


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite