Bundesrat Stenographisches Protokoll 680. Sitzung / Seite 100

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tenschutz- und Gesundheitsverantwortliche – für dieses Verbot eingetreten sind und sich nur zwei Mitgliedsstaaten, nämlich Österreich und Deutschland, dagegen ausgesprochen haben.

Wir wollen versuchen, noch "herauszuholen" – unter Anführungszeichen –, dass das unter bestimmten, behördlich sehr klaren Auflagen auch in Zukunft möglich sein soll. Es ist aber bisher eine klare Mehrheit der Mitgliedsstaaten in der Europäischen Union gegen eine derartige Option, weil die dortigen Gesundheitsverantwortlichen sagen: Im Sinne der Risikominimierung sollten wir jedes mögliche Risiko für die Konsumenten, für die Sicherheit der Bevölkerung ausschalten.

Mein Argument war: So, wie wir es in Österreich machen, ist es sicher, denn sonst hätten wir die Probleme, die in anderen Regionen durchaus gegeben sind.

Abschließend: Ich bitte die Länder und vor allem die Gemeinden, weiter offensiv auf diesem Weg der positiven Entwicklung in der Abfallwirtschaft an einem Strang zu ziehen und die nun vorliegende Novelle des AWG, die demnächst auch in diesem Haus diskutiert wird, dazu zu nützen, weitere Verbesserungen zu erzielen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der Freiheitlichen.)

15.53

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Es ist dies nicht der Fall.

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist auch nicht der Fall.

Wir kommen daher zur Abstimmung.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, den vorliegenden Bericht zur Kenntnis zu nehmen, um ein Handzeichen. – Es ist dies Stimmenmehrheit.

Der Antrag auf Kenntnisnahme des Berichts ist somit angenommen.

Die Tagesordnung ist erschöpft.

Ich gebe noch bekannt, dass seit der letzten beziehungsweise der heutigen Sitzung insgesamt 23 Anfragen, nämlich 1850/J bis 1873/J, eingebracht wurden.

Die Einberufung der nächsten Sitzung des Bundesrates wird auf schriftlichem Wege erfolgen. Als Sitzungstermin ist Donnerstag, der 8. November 2001, 9 Uhr, in Aussicht genommen.

Für die Tagesordnung dieser Sitzung kommen jene Vorlagen in Betracht, die der Nationalrat bis dahin verabschiedet haben wird, soweit sie dem Einspruchsrecht des Bundesrates beziehungsweise dem Zustimmungsrecht des Bundesrates unterliegen.

Die Ausschussvorberatungen sind für Dienstag, den 6. November 2001, ab 14 Uhr vorgesehen.

Ich wünsche Ihnen ein gutes Heimkommen.

Die Sitzung ist geschlossen.

Schluss der Sitzung: 15.55 Uhr

 


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