Bundesrat Stenographisches Protokoll 680. Sitzung / Seite 99

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uns weiterentwickeln. Mit der nun vorliegenden Novelle des AWG berücksichtigen wir das: einerseits vermeiden und verwerten, andererseits optimal entsorgen!, aber wir wollen es auch einfacher machen. Ich meine, dass die Verwaltungsvereinfachung in diesem Zusammenhang auch richtig ist.

Aber wir berücksichtigen bereits neue Entwicklungen in der Europäischen Union, etwa die integrierte Produktpolitik als hochinteressante neue Strategie auch für den Dienstleistungssektor. Wir berücksichtigen etwa die Altauto-Richtlinie oder beispielsweise die Elektronikschrott-Richtlinie mit diesem AWG. Das ist also ein richtiger Schritt, der aus meiner Sicht auch abfallwirtschaftlich richtige Perspektiven bringt.

Zur zweiten angesprochenen Frage, wie denn das mit der Einweg- und Mehrwegverpackung ist, möchte ich Folgendes sagen: Wir haben diesbezüglich in der Zielsetzung keinen Unterschied. Auch ich habe ein Interesse daran, dass wir einen möglichst hohen Anteil an Mehrwegverpackungen haben, und zwar Mehrwegverpackungen nicht in der prioritären Unterscheidung Glas oder PET, sondern Mehrweg versus Einweg. Das ist die wirklich wichtige Frage!

Wir unterscheiden uns in Bezug auf den Weg dorthin. Ich kann Ihnen genau sagen, warum ich den Weg der freiwilligen Vereinbarung gegangen bin.

Erstens zur Frage der Quotenberechnung, die von Ihnen angesprochen worden ist: Wir haben eine Vereinfachung der Berechnung vorgenommen, aber keine Bevorzugung irgendeines Verpackungsstoffes. Das ist falsch, das ist auch schon von Ihren Experten des öfteren klargestellt worden: Es gibt keine Bevorzugung, sondern eine Vereinfachung der Berechnung.

Warum wählten wir den Weg der freiwilligen Vereinbarung? – Weil bisher zwischen Lebensmittelhandel und Herstellern in Wahrheit der Ball hin und her geschoben wurde. Der Lebensmittelhandel hat die Tendenz, Kosten auszulagern, etwa in Richtung Konsument oder in Richtung Bereich der Abfallwirtschaft oder in Richtung des Herstellers. Daher wollen wir eine gemeinsame Verpflichtung aller Sektoren der Wirtschaft.

Nun zur Frage Pfand: Wir haben uns die Pfandsysteme genau angeschaut, und die europäische Erfahrung zeigt, dass bisherige Pfandsysteme keine lenkenden Effekte haben, und das ist die wirkliche Schwäche dieser Systeme, und zwar haben sie keine lenkenden Effekte auch dort, wo es Pfänder gibt. So ist beispielsweise in Skandinavien der Anteil von Einweg im Steigen begriffen, weil die Lenkung zwischen Mehrweg und Einweg durch Pfand nicht erreicht wird, auch nicht etwa durch das von den Grünen dargestellte Modell der Steuer, die netto eigentlich 1,5 Milliarden Mehrbelastung für die Konsumenten bringen würde.

Was ich für einen massiv richtigen Ansatz halte, ist die Bewusstseinsbildung der Konsumenten. Das tun wir auch ganz massiv, um letztendlich dieses Bewusstsein des eigenen ökologischen Verhaltens voranzutreiben und positiv zu beeinflussen. Da sind wir auch mit den Bundesländern ganz intensiv in Kontakt.

Aber auch ein sehr offenes Wort, und hier bitte ich um Mitarbeit aller Beteiligten: Ich kann mich an eine Diskussion um die Frage Milch in der Glasflasche erinnern. Ich glaube, es ist in diesem Bereich noch nie so viel geschehen, wie damals – es ist jetzt einige Jahre her – Werbeaufwand für die Milch in der Glasflasche investiert worden ist. Die Realität ist, dass die Glasflasche bei Milch leider verschwunden ist. Wir haben auch zu berücksichtigen, was für den Konsumenten Entscheidungskriterium ist, und daher setze ich beim Konsumenten an, damit er nicht den leichtesten Weg, nämlich im wahrsten Sinne des Wortes, geht, der aber in der Folge langfristig der schwerste Weg für alle Beteiligten ist. (Beifall bei der ÖVP.)

Zur letzten Frage: Frau Bundesrätin! Sie haben die Sautrankproblematik angesprochen. Das hat zu manchem Lächeln in diesem Saal geführt – offensichtlich weiß nicht jeder, wie kritisch diese Frage wirklich ist. Wir wollen erreichen, dass das unter bestimmten Auflagen auch in Zukunft möglich ist, aber ich mache Sie darauf aufmerksam, Frau Bundesrätin, dass es in diesem Fall nicht die EU ist, sondern es um eine Mehrheitsentscheidung geht, da 13 Mitgliedsstaaten – damals nicht durch Agrarminister alleine vertreten, sondern auch durch Konsumen


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