Bundesrat Stenographisches Protokoll 680. Sitzung / Seite 98

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Ich meine, dass das, was wir heute hier vorliegen haben, nicht nur sozusagen als Instrumentenkoffer der österreichischen Abfallwirtschaftspolitik zu sehen ist, sondern letztendlich auch als Nachweis der erreichten Ziele – durchaus auch als Maßstab der Zielerreichung.

Bleiben wir bei einigen der Zahlen, die in diesem Bericht enthalten sind! Es ist richtig, dass das Gesamtvolumen, das Gesamtaufkommen des Abfalls in den letzten drei Jahren gestiegen ist – das stimmt! –, und zwar im Ausmaß von zirka 48,6 Millionen Tonnen. Allerdings müssen wir dabei sehen, dass von diesem Gesamtvolumen etwa 41 Prozent allein auf den Bodenaushub entfallen. Daher reicht die rein quantitative Betrachtung bei weitem nicht aus, zumal wir wissen, dass der Bodenaushub nicht qualitativ, sondern quantitativ das große Problem ist.

Die zweite Sache, die Sie angesprochen haben, betraf die Entwicklung der Abfallmenge aus den Haushalten. Jawohl, da haben wir einen großen Anstieg zu verzeichnen, und zwar von etwa 12 Prozent. Aber sehen wir uns auch an, warum das so ist!

Der Großteil der zusätzlichen Abfallvolumina aus den Haushalten ist letztendlich auf geänderte Konsumgewohnheiten zurückzuführen. Ein Teilaspekt steht durchaus im Zusammenhang mit der gerade vorhin diskutierten Frage der Entwicklung in der Landwirtschaft.

Welche Entwicklung ist denn feststellbar? – Wir haben eine völlig andere Struktur der Haushalte und auch eine andere Struktur des Konsumverhaltens zu registrieren. Im Großteil der Haushalte ist es nicht mehr üblich, zu kochen, sondern es ist üblich geworden, Fertigprodukte oder Halbfertigprodukte zu kaufen. Das hängt auch damit zusammen, dass es für die Frauen in ihrer Doppelbelastung Beruf und Haushalt oft schwierig ist, Zeit zum Kochen zu finden, und daher wird immer mehr in diese Richtung gegangen. Die logische Konsequenz daraus ist, dass ein höherer Anteil an Verpackungsmaterial anfällt.

Aber auch da ist die rein quantitative Betrachtung wohl nicht ausreichend. Bei uns gehen 50 Prozent des Aufkommens in die getrennte Sammlung, in die Behandlung und in die Verwertung. Das heißt, dass wir an diesem Anteil ein weit überproportionales Plus haben, im Vergleich zum Plus am Gesamtaufkommen. Das Gesamtaufkommen ist um etwa 12 Prozent gestiegen, der Anteil der behandelten oder der verwerteten Produkte aus den Haushalten hat im Vergleich dazu ein Plus von 24 Prozent.

Jetzt komme ich zu der von Ihnen, Frau Bundesrätin Haunschmid, angesprochenen Frage der Verbrennung. Es ist aus meiner Sicht Ihre Argumentation nicht logisch. Sie können nicht auf der einen Seite beklagen, dass wir steigende Volumina beim Abfall haben, und auf der anderen Seite beklagen, dass wir jetzt schon Vorsorge treffen, dass wir für das Jahr 2004 auch die Verbrennungskapazitäten haben.

Warum wollen wir das? – Wir halten unmissverständlich daran fest, dass ab 2004 nur mehr vorbehandelte Abfälle auf Deponien deponiert werden dürfen. Wir haben da zwei Möglichkeiten: einerseits die traditionelle Vorbehandlung, andererseits die Verbrennung.

Es gibt Studien, die sehr klar die Aussage treffen, dass im Gesamtoptimum, auch unter ökologischen Aspekten, die Verbrennung auf jeden Fall das richtigere Konzept ist. Wir können – und das sage ich jetzt wieder vor dem Hintergrund der Kyoto-Relevanz – dadurch einerseits CO2- oder Methanäquivalente reduzieren und andererseits durch die Energiegewinnung aus der Verbrennung fossile Energieträger ersetzen. Das ist also ein doppelter positiver Effekt in Richtung Kyoto-Ziel. Ich halte daher an dieser Zielsetzung des Jahres 2004 fest und ersuche die Länder und die Gemeinden, auch offensiv an dieser Fragestellung mitzuarbeiten.

Ich meine, dass Österreich auch im Bereich der Abfallwirtschaft international Vorbildcharakter hat. Denken Sie nur etwa daran, dass noch im Jahre 1989 63 Prozent der Haushaltsabfälle auf Deponien gelandet sind! In der Zwischenzeit liegen wir bei 28 Prozent, mit der nächsten Qualitätsstufe des Jahres 2004 wird das noch weniger sein.

Nun möchte ich zu einigen aufgeworfenen Fragen Stellung nehmen. Erstens zur Frage: Ist es von den rechtlichen Rahmenbedingungen der richtige Weg? – Ich meine ja, aber wir müssen


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