Bundesrat Stenographisches Protokoll 681. Sitzung / Seite 48

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Berichterstatter Thomas Ram: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der gegenständliche Bericht liegt Ihnen schriftlich vor.

Der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit stellt nach Beratung der Vorlage am 6. November 2001 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag,

1. dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates betreffend Übereinkommen (Nr. 182) gemäß Artikel 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen,

2. gegen den Beschluss des Nationalrates, gemäß Artikel 50 Abs. 2 B-VG den gegenständlichen Staatsvertrag durch Erlassung von Gesetzen zu erfüllen, keinen Einspruch zu erheben,

3. die Empfehlung (Nr. 190) betreffend das Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit zur Kenntnis zu nehmen.

Vizepräsident Jürgen Weiss: Danke für die Berichterstattung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Als erster Rednerin erteile ich Frau Bundesrätin Margarethe Aburumieh das Wort. – Bitte.

12.32

Bundesrätin Margarete Aburumieh (ÖVP, Niederösterreich): Herr Präsident! Geschätzte Damen und Herren! Nach Schätzungen der Internationalen Arbeitsorganisation müssen weltweit rund 250 Millionen Kinder zwischen fünf und 14 Jahren unter zum Teil lebensgefährlichen Bedingungen arbeiten. "Nach Schätzungen" sage ich deshalb, weil die Dunkelziffer sehr hoch ist und daher seriöses statistisches Material nicht vorhanden ist und vor allem Vergleichszahlen fehlen.

Betrachten wir nur Asien: Dort leben 153 Millionen Kinder, deren Arbeitswoche oft bis zu sieben Tage beträgt. Sie schuften in Bergwerken, in Fabriken, auf Feldern, Baustellen, als Prostituierte und dienen häufig auch als Soldaten. Allein in Pakistan – und das sind Angaben der dortigen Regierung – leben rund 3,7 Millionen Kinder im Alter von fünf bis 14 Jahren in Schuldknechtschaft. In mehr als 30 Konflikten weltweit kämpfen rund 300 000 Kinder und Jugendliche – und da vor allem in Afrikas vergessenen Kriegen, wo ganze Bataillone von Kindern "verheizt" werden.

Allein anhand dieser Zahlen sehen wir, dass Handlungsbedarf besteht. Das Übereinkommen über das Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit sowie die Empfehlung betreffend das Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit wurden – Sie haben es in der Berichterstattung gehört – von der Allgemeinen Konferenz der Internationalen Arbeitsorganisation 1999 in Genf als Zeichen der weltweiten Einigkeit und Solidarität, Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit zu treffen, einstimmig angenommen. Angesichts der dreigliedrigen Struktur der IAO ist Einstimmigkeit äußerst selten und unterstreicht im konkreten Fall die Bedeutung dieses Abkommens.

Das gegenständliche Abkommen zählt zu den acht Kernübereinkommen der IAO, von denen die anderen sieben bereits von Österreich ratifiziert wurden.

Die Internationale Arbeitsorganisation verweist auf die Notwendigkeit, eine neue völkerrechtliche Urkunde zur Bekämpfung dieser schlimmsten Formen der Kinderarbeit als vorrangiges Ziel nationaler und internationaler Maßnahmen, einschließlich der internationalen Zusammenarbeit und Unterstützung, anzunehmen und das Übereinkommen über die Empfehlung zum Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung – Sie erinnern sich, wir haben dieses im Juni diskutiert, und es wurde im September von Österreich ratifiziert – zu ergänzen.

Diese völkerrechtliche Norm enthält die grundsätzliche Verpflichtung, für die sofortige Abschaffung aller extremen Formen der Kinderarbeit zu sorgen, und sie wird ergänzt durch die


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