Bundesrat Stenographisches Protokoll 681. Sitzung / Seite 72

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

12. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 23. Oktober 2001 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Nationaler Sicherheitsrat eingerichtet und das Wehrgesetz 1990 geändert wird (505/A und 809/NR sowie 6470/BR der Beilagen)

13. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 23. Oktober 2001 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz vom 29. Juni 1989 über die Errichtung eines Rates für Fragen der österreichischen Integrationspolitik und das Kriegsmaterialgesetz geändert werden (810/NR sowie 6471/BR der Beilagen)

14. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 23. Oktober 2001 betreffend ein Bundesverfassungsgesetz über den Abschluss des Vertrages von Nizza (565 und 807/NR sowie 6472/BR der Beilagen)

15. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 23. Oktober 2001 betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz geändert wird (622 und 808/NR sowie 6473/BR der Beilagen)

Präsident Alfred Schöls: Wir gelangen nun zu den Punkten 12 bis 15 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem angeführt wird.

Es sind dies:

ein Bundesgesetz, mit dem ein Nationaler Sicherheitsrat eingerichtet und das Wehrgesetz 1990 geändert wird,

ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz vom 29. Juni 1989 über die Errichtung eines Rates für Fragen der österreichischen Integrationspolitik und das Kriegsmaterialgesetz geändert werden,

ein Bundesverfassungsgesetz über den Abschluss des Vertrages von Nizza und

ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz geändert wird.

Die Berichterstattung über die Punkte 12 bis 15 hat Frau Bundesrätin Maria Grander übernommen. Ich bitte um die Berichterstattung.

Berichterstatterin Maria Grander: Der Bericht des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus zu Tagesordnungspunkt 12 liegt Ihnen in schriftlicher Form vor.

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 6. November 2001 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Auch der Bericht des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus zu Tagesordnungspunkt 13 liegt in schriftlicher Form vor.

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 6. November 2001 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Der Bericht des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus zu Tagesordnungspunkt 14 liegt ebenfalls in schriftlicher Form vor.


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite