Bundesrat Stenographisches Protokoll 681. Sitzung / Seite 73

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Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 6. November 2001 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, der Bundesrat wolle dem Beschluss des Nationalrates im Sinne des Artikels 44 Abs. 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Der Bericht zu Tagesordnungspunkt 15 liegt Ihnen gleichfalls in schriftlicher Form vor.

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 6. November 2001 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, der Bundesrat wolle dem Beschluss des Nationalrates im Sinne des Artikels 44 Abs. 2 Bundes-Verfassungsgesetz die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Präsident Alfred Schöls: Danke für die Berichterstattung.

Wir gehen in die Debatte ein, die über die zusammengezogenen Punkte unter einem abgeführt wird.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Stefan Schennach. Ich erteile es ihm.

14.23

Bundesrat Stefan Schennach (Grüne, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Ich spreche hier als Kontra-Redner nur zu einem der vier Punkte, über die die Debatte laut Tagesordnung in einem durchgeführt wird, nämlich zum Begleitgesetz.

Meine Damen und Herren! Der Bundesrat hat sich bereits ausführlich damit befasst, dass der 11. September die Welt verändert hat. Selbst ein Land wie die USA mit ihren Dutzenden Geheimdiensten konnte sich vor diesem unvorstellbaren Terroranschlag nicht schützen. Wir stehen heute vor einer neuen Dimension des Terrors, der sich nicht nur gegen einen Staat, gegen Menschen richtet, sondern gegen eine Rechtsordnung an sich und auch gegen die Demokratie.

Gegen diese neue Dimension des Terrors hilft weder der Lauschangriff noch die Einschränkung der so mühsam und so hart erkämpften bürgerlichen Grund- und Freiheitsrechte. Aber auch die Reaktion der USA, über Afghanistan nun monatelang einen Bombenteppich zu legen, trifft nicht die Täter, sondern in erster Linie die ohnedies leidgeprüfte Zivilbevölkerung. Man muss konzedieren, dass es mit Minister Powell zu einer doch gravierenden Änderung der Außenpolitik der Vereinigten Staaten gekommen ist, dass man sich hier Zeit gelassen hat und dass man sehr wohl auch zweimal den Sicherheitsrat damit befasst hat. Das ist für amerikanische Verhältnisse eine wahrscheinlich erst aus einer gewissen zeitlichen Perspektive noch zu bewertende Änderung ihrer Außenpolitik. Es war auch wichtig, dass die NATO die Anwendbarkeit des Artikels 5 festgestellt hat, um mit den USA in eine andere, in eine gemeinsame Sicherheitsdebatte einzutreten, die zumindest seinerzeit eine sofortige Reaktion verhindert hat.

Meine Damen und Herren! Unschuldige Menschen starben zu Tausenden in den Trümmern des World Trade Centers. Auch heute sterben unschuldige Menschen durch Splitterbomben in Afghanistan. Aber die wirklichen Drahtzieher des internationalen Terrorismus spekulieren an den internationalen Börsen. Sie spekulierten an den internationalen Börsen gerade rund um den 11. September, wie das jetzt bereits in Berichten nachzulesen ist – eines der auffälligsten Dinge rund um den 11. September.

Bundeskanzler Schüssel hat vor wenigen Tagen erklärt, es ist Krieg. Es ist Krieg um Afghanistan. – Ich erinnere in diesem Zusammenhang auch an die innerösterreichische Debatte: Polizeiaktion oder Krieg? – Schüssel hat jetzt klar erklärt, es ist Krieg. Doch die Kriegsziele, meine Damen und Herren, sind nicht klar. Ist es ein Kriegsziel, das Taliban-Regime zu stürzen? – Es wäre wünschenswert. Aber ein erklärtes Kriegsziel ist es derzeit nicht. – Weiters: die Sorge um die Region. – Aber das ist jetzt schon eine außenpolitische Debatte, in die ich mich nicht weiter vertiefen will, denn es geht in dieser Debatte um die Gründung des Nationalen Sicherheitsrates.


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