Bundesrat Stenographisches Protokoll 681. Sitzung / Seite 78

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Wenn wir dem unsere Zustimmung geben, so bedeutet das, dass wir es vorbehaltlos zu honorieren bereit sind, wenn die Regierung solche Konsensinitiativen startet und sich nicht darauf beschränkt, die Opposition zu Zusammenkünften als zusätzliches Element auf den Stehplätzen dieser Versammlungssäle einzuladen, sondern wirklich ehrliche Verhandlungen führt, die eben auch einschließen, dass sie Argumenten der Opposition nachgibt und Vorschläge der Opposition einbaut.

Ich möchte in dieser sehr kurzen Stellungnahme ein Zweites tun, anschließend an die Ausführungen von Kollegen Hösele, weil wir – ohne es heute zu beschließen; ich werde dann ein paar Worte dazu sagen – uns hier auch ein erstes Mal mit einem Entschließungsantrag, wenn man das geschäftsordnungswidrig sagen kann, aus Anlass der erforderlichen Gesetzes-, Verfassungsgesetzesbeschlüsse im Zusammenhang mit der Ratifizierung des Nizza-Vertrages beschäftigen.

Es ist gar keine Frage: Das Ergebnis von Nizza war in höchstem Maße unbefriedigend. Wenn man schon ein Nizza gebraucht hat, um Leftovers abzuarbeiten, dann kann man fairerweise sagen, die Leftovers sind durch Nizza in Wirklichkeit nicht kleiner geworden, obwohl natürlich eine Reihe von Entscheidungen in Nizza getroffen wurde. Nicht nur die Resultate, sondern vor allem das Procedere von Nizza waren in einem derart hohen Maße unbefriedigend, dass für die Vorbereitung der nächsten Regierungskonferenz für viele ganz generell ein anderes Instrument nahe liegend war.

Wir haben bei der Vorbereitung zu Nizza außerordentlich anregende Erfahrungen mit jenem Konvent gemacht, in dem Regierungsvertreter und Parlamentarier aus den Mitgliedstaaten und Mitglieder des Europäischen Parlaments zusammengewirkt haben, um jene Charta der Europäischen Menschenrechte zu erarbeiten, der nur ein Makel anhaftet, nämlich der, dass sie kein individuell einklagbares Anspruchsrecht des europäischen Bürgers beinhaltet, die aber in ihrem Inhalt den wesentlichen Standard der europäischen Bürger- und Menschenrechtsdiskussion sehr gut zusammenfasst.

Es war kein leichter Prozess, aber einer, von dem man hoffnungsvoll sagen kann, dass er jetzt gewonnen ist, wenn in den Monaten nach Nizza darüber diskutiert werden sollte, wie jene Reformgedanken für die Europäische Union aufbereitet werden sollen, die einen neuen europäischen Vertrag, einen vereinfachten europäischen Vertrag, eine Definition dessen, was denn eigentlich unter dieser viel gerühmten Subsidiarität zu verstehen ist, eine Vereinfachung der Institutionen und all das, vorbereiten sollen.

All jene, die als Mitglieder dabei waren, all jene, die diesen Prozess aufmerksam beobachtet haben, haben ganz klar gesehen, dass die Konventlösung mit Abstand die besten Voraussetzungen bietet, um zu einer Diskussion zu kommen, die auf der einen Seite einen breiten Input und auf der anderen Seite auch eine klare Entscheidungsstruktur ermöglicht. Es war dabei klar: Das ist den Staatschefs einmal passiert und nie wieder, dass das Ergebnis eines solchen Konvents nicht auf der Basis von "take it or leave it" dem Europäischen Rat übermittelt werden konnte. Dazu steht zugegebenermaßen zu viel auf dem Spiel.

Aber man kann es als einen wirklichen Erfolg betrachten, dass die Stimmen jener, die die Konventlösung unter den verschiedenen Vorwänden verwässern wollten, immer leiser geworden sind.

Ich halte es für eine wichtige Aussage des österreichischen Parlaments, und zwar in seinen beiden Kammern, wenn ein Text wie dieser beschlossen sein wird, wovon auszugehen ist, nachdem es sich um eine Vier-Parteien-Einigung handelt, die diesem zu Grunde liegt.

Das Konventmodell ist beispielgebend dafür, dass nationale Parlamente nicht nur gewissermaßen künftige Landtage im einem europäischen Bundesstaat sind, sondern auch eine legitime Aufgabe haben, bei der Regelung gemeinschaftlicher Anliegen in einer zu definierenden Form mitzuwirken. Sie sollen das nicht allein tun, sondern sie sollen das in kollegialer Zusammen


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