Bundesrat Stenographisches Protokoll 681. Sitzung / Seite 108

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Position-Paper vor. Schlussfolgerung dieser Studie ist – ich darf zitieren –: "Nach europäischer Genehmigungspraxis dürften weder Temelin Block 1 noch Block 2 betrieben oder auch nur mit Brennstoff beladen werden, bevor die genannten Unsicherheiten ... beseitigt sind. Es kann somit bislang nicht als nachgewiesen betrachtet werden, dass die nukleare Sicherheit des Kernkraftwerks Temelin dem Stand der Technik, wie er in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union zur Anwendung kommt, entspricht."

Zu den Fragen 6 und 7 darf ich wie folgt Stellung nehmen:

Wir wissen, dass die vom Europäischen Rat in Nizza im Dezember 2000 beschlossene Strategie mit der "Wegskizze" eine zeitliche Abfolge für den vorübergehenden Abschluss von Verhandlungskapiteln im Zuge von drei Präsidentschaften, nämlich Schweden, Belgien und Spanien, vorsieht. Demnach war beziehungsweise ist geplant

in der ersten Hälfte 2001, unter der Ratspräsidentschaft Schweden: freier Warenverkehr, freier Personenverkehr, freier Dienstleistungsverkehr, freier Kapitalverkehr, Gesellschaftsrecht, Sozialpolitik und Beschäftigung, Kultur und Audiovisuelles, Umwelt, Außenbeziehungen;

in der zweiten Hälfte 2001, unter der Ratspräsidentschaft Belgien, also aktuell: das Wettbewerbskapitel, Landwirtschaft, Fischerei, Verkehr, Steuern, Energie, Justiz und Inneres, Zollunion, Finanzkontrolle;

und unter der spanischen Präsidentschaft, also im nächsten Halbjahr 2002: die Kapitel Landwirtschaft (horizontale Fragen), Regionalpolitik, Finanz- und Haushaltsvorschriften, Institutionen und Sonstiges.

Welche Kapitel in den einzelnen Verhandlungsrunden auf die Tagesordnung kommen, bestimmen aber sicherlich in erster Linie die Beitrittskandidaten selbst, und zwar indem sie ausreichende Auskünfte vorlegen und – soweit erforderlich – nicht verhandlungsfähige Forderungen modifizieren beziehungsweise für die Umsetzung ausständiger Reformen Sorge tragen.

Im Rat werden nach wie vor nur dann EU-Positionen intern bearbeitet, wenn die Europäische Kommission dafür Entwürfe vorlegt.

Grundsätzlich ist festzuhalten, dass, wie aus dieser "Wegskizze" hervorgeht, noch wesentliche Kapitel vor dem Verhandlungsbeginn stehen.

Die Bundesregierung hat von Anbeginn der Beitrittsverhandlungen diese maßgeblich mitgestaltet und die Interessen unseres Landes entschlossen, aber konstruktiv und letztlich erfolgreich vertreten. Ich darf als Beispiel die siebenjährige Übergangsfrist bei der Arbeitnehmerfreizügigkeit nennen, die ein großer Erfolg der Verhandlungsführung des Bundeskanzlers und der Vizekanzlerin ist, weil es eine große Sorge bezüglich der Migration gibt, weil wir als Nachbarland zu Ungarn, zu Tschechien, zur Slowakei und anderen eine lange Grenze haben. Wir haben gemeinsam mit Deutschland dieses Problem und haben durch eine kluge Verhandlungsführung und die Partnerschaft mit Deutschland in dieser Frage auch die anderen 13 Mitgliedstaaten auf unsere Seite ziehen können. Somit wurde etwas, was man als Verhandlungsergebnis nicht gedacht hat erzielen zu können, von dieser Bundesregierung gemeinsam möglich gemacht. Ich glaube, das ist ein großer Erfolg auch für den österreichischen Arbeitsmarkt. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Ich bin gebeten worden, auch zu den Aussagen meines Staatssekretärs Alfred Finz Stellung zu nehmen. Ich bin hier zwar in einer Funktion, in der ich die Vizekanzlerin vertrete und eigentlich für die Vizekanzlerin spreche und daher nicht für meinen Staatssekretär sprechen kann, aber ich darf mir das trotzdem herausnehmen und Ihnen sagen: Seine Aussagen, die Sie angesprochen haben, wurden missverständlich interpretiert. (Bundesrat Konecny: Jahreszahlen wird er doch noch sagen können!) Alfred Finz hat das in einer APA-Aussendung, die Sie auch schon kennen müssten, wenn Sie sich damit beschäftigt hätten, entsprechend korrigiert und aus seiner Sicht klargestellt.


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite