Bundesrat Stenographisches Protokoll 681. Sitzung / Seite 107

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Kommentierung von Meinungen kein Gegenstand der Vollziehung ist. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Zur Frage Nummer 2:

Mangels einer diesbezüglichen Regierungsvorlage stellt sich diese Frage derzeit im Ministerrat nicht. Grundsätzlich möchte ich festhalten, dass die Frage der Neutralität von der österreichischen Bevölkerung im Rahmen einer Volksabstimmung zu entscheiden ist. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Zur Frage Nummer 3:

Eine Antwort auf den von den Anfragestellern zitierten Brief war nicht Gegenstand der Beschlussfassung im Ministerrat.

Zu den Fragen 4 und 5:

Bereits im Aktionsplan "Österreichische Kernenergiepolitik im europäischen Zusammenhang" – Sie wissen, das war ein Ministerratsbeschluss vom 6. 7. 1999 – hielt die damalige österreichische Bundesregierung unter anderem explizit fest, dass, sollte nicht nachgewiesen werden können, dass Temelin diesem Stand der Technik entspricht, Österreich unverzüglich bilateral und auch im Rahmen der Europäischen Union die tschechische Regierung darauf hinweisen wird, dass der Stand der Technik eine Voraussetzung für eine Mitgliedschaft zur Europäischen Union ist.

Die derzeitige Bundesregierung hat bereits Ende August 2000 festgehalten, dass einem Abschluss des Verhandlungskapitels "Energie" ohne ausreichenden Nachweis über die aktuellen Sicherheitsstandards entsprechend dem aktuellen Stand der Technik auf EU-Ebene und der Umweltverträglichkeit des Kernkraftwerks Temelin aus österreichischer Sicht nicht zugestimmt werden kann.

Sowohl der Nationalrat, in seiner Entschließung vom 5. September 2000, als auch der Bundesrat, in seiner Entschließung vom 12. Oktober 2000, haben mit den beiden genannten Entschließungen ihre Unterstützung für diese Haltung der Bundesregierung zum Ausdruck gebracht.

Am 12. Dezember 2000 fand ein Gipfeltreffen zwischen Bundeskanzler Schüssel und Premierminister Zeman statt. Dabei hat die Tschechische Republik unter anderem sowohl einer Ausdehnung des laufenden UVP-Verfahrens zu den baulichen Änderungen auf eine umfassende Umweltverträglichkeitsprüfung der gesamten Anlage nach europäischen Verfahrensregeln als auch einer von der Europäischen Kommission zu moderierenden Sicherheitsüberprüfung zugestimmt.

Die Umweltverträglichkeitsprüfung nach Artikel V der Melker Vereinbarung ergab inklusive der Stellungnahme von tschechischer Seite, dass 21 Empfehlungen zur Reduzierung der Umweltauswirkungen des Kernkraftwerks Temelin zu berücksichtigen wären. Bezüglich der von Österreich in Diskussion gestellten so genannten Nullvariante äußerte sich die Tschechische Republik jedoch eindeutig negativ.

Die Vertreter der tschechischen Regierung betonten mehrmals, dass – wie dies ja auch bei den Gesprächen mit Vizepremierminister und Außenminister Jan Kavan am 12. Mai 2001 zur Umsetzung des Protokolls von Melk erstmals in einem gemeinsamen Statement festgehalten wurde – das Kernkraftwerk Temelin nicht in Betrieb gehen werde, wenn es nicht den Sicherheitskriterien nach dem vorherrschenden Stand der Technik in der Europäischen Union entspricht.

Das ist ein großer Erfolg der österreichischen Politik in diesem Bereich, woran man sieht, die Sicherheit der Bevölkerung hat für diese Bundesregierung absolute Priorität.

Im Zuge des so genannten "Trialogs zu Sicherheitsfragen" betreffend das Kernkraftwerk Temelin legten von der Bundesregierung beauftragte Experten das so genannte Austrian-Technical-


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