Bundesrat Stenographisches Protokoll 681. Sitzung / Seite 141

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Berichterstatter Herwig Hösele: Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Bericht des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus über den Beschluss des Nationalrates vom 23. Oktober 2001 betreffend ein Bundesgesetz über die Verleihung von Bundes-Ehrenzeichen liegt Ihnen schriftlich vor. Ich komme daher zum Antrag.

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 6. November 2001 mit Stimmenmehrheit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Ich komme zum Bericht des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus über den Beschluss des Nationalrates vom 23. Oktober 2001 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz vom 25. Mai 1955 über die Schaffung eines Österreichischen Ehrenzeichens für Wissenschaft und Kunst und eines Österreichischen Ehrenkreuzes für Wissenschaft und Kunst geändert wird. Der Bericht liegt Ihnen schriftlich vor. Ich komme daher zum Antrag.

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 6. November 2001 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Ich danke für die Berichte.

Wir gehen in die Debatte ein, die, wie gesagt, über die zusammengezogenen Punkte unter einem abgeführt wird.

Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Freiberger. – Bitte.

19.44

Bundesrat Horst Freiberger (SPÖ, Steiermark): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte gleich eingangs erwähnen, dass die SPÖ-Fraktion Tagesordnungspunkt 19 die Zustimmung geben wird. Hiebei geht es um eine Änderung des Gesetzes vom 25. Mai 1955 über die Schaffung eines Österreichischen Ehrenzeichens für Wissenschaft und Kunst und eines Österreichischen Ehrenkreuzes für Wissenschaft und Kunst.

In der Änderung dieses Gesetzes ist beinhaltet, dass jetzt auch die Möglichkeit zur Aberkennung von bereits verliehenen Ehrenzeichen gegeben wird. Das war in dem Gesetz von 1955 nicht vorgesehen, und die Praxis hat gezeigt, dass das notwendig geworden ist, wenn wir nur an den Fall des Herrn Dr. Gross denken, der Ehrenzeichenträger ist und bei dem sich im Nachhinein herausgestellt hat, dass er im nationalsozialistischen System federführend mitgewirkt hat. Daher sollte da unbedingt eine Aberkennung erfolgen. Das ist jetzt mit dieser Änderung möglich. – Selbstverständlich stimmen wir diesem Tagesordnungspunkt 19 zu.

Anders ist unser Abstimmungsverhalten aber bei Tagesordnungspunkt 18. Meine Damen und Herren! Wenn man bedenkt, dass es in Österreich bereits 341 verschiedene Orden und Ehrenzeichen gibt – davon 157 Orden in den Bundesländern – und dieser Gesetzentwurf oder diese Vorlage sich mit der Schaffung eines zusätzlichen Bundes-Ehrenzeichens beschäftigt, so kann man sicher nicht von einem Mangel an Auszeichnungen sprechen. Es ist nicht notwendig, dass wir zusätzliche Ehrenzeichen schaffen.

Wenn man den Antrag und den Bericht des Verfassungsausschusses liest, dann sieht man hier festgeschrieben, dass dieses Ehrenzeichen für besondere Verdienste um Freiwilligenorganisationen in den verschiedensten Bereichen, wenn sie von gesamtstaatlicher Bedeutung sind, zur Anwendung kommen soll. Wir glauben aber, wie gesagt, dass mit den bereits jetzt bestehenden 341 Ehrenzeichen und Auszeichnungen das Auslangen zu finden ist. Es bedarf sicherlich nicht der Schaffung eines neuen Ehrenzeichens.

Tatsächlich geht es Ihnen um Folgendes – das möchte ich Ihnen hier ganz bewusst als Motiv unterstellen –: Sie schaffen dieses Gesetz, damit der Bundeskanzler und die einzelnen Ressortminister selbst die Entscheidungen über die Vergabe von Ehrenzeichen treffen und die Ehrenzeichen verleihen können, also anders als bei den bestehenden Ehrenzeichen, bei denen


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