Bundesrat Stenographisches Protokoll 681. Sitzung / Seite 145

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tone ihn deswegen, weil er von gesamtösterreichischer Bedeutung ist, und bin der Volksanwaltschaft sehr dankbar dafür, dass dieser Punkt besonders dargestellt worden ist.

Seit Jahren gibt es Bundestagungen, bestehend aus den Lehrervertretern aller Bundesländer, der Sporthauptschulen und der musischen Hauptschulen. Seit Jahren gibt es auch Beschwerden über die starre Sprengeleinteilung, und seit Jahren gibt es in dieser Sache den Ruf nach Veränderungen. An sich davon betroffen sind nur Schwerpunkt-Hauptschulen, nicht das Regelschulwesen. Es ist natürlich aus vielen Gründen notwendig, diesen Pflichtsprengelbereich nicht anzutasten.

Wir sind uns darüber einig, dass gerade im Bildungsbereich die Fähigkeiten und Neigungen unserer Schüler besonders zu berücksichtigen sind. Wir haben dazu entsprechend die Wege zu ebnen, sie nicht zu erschweren und, wenn es notwendig ist, auch bestimmte Wege zu verändern. Salzburg spielt in dieser Sache eine besondere Vorreiterrolle. Wir haben einen Landessprengel für die Schwerpunkt-Hauptschulen Sport und Musik und sind auf diese Weise bereits vor einigen Jahren dem Wunsch und den Forderungen der Elternschaft nachgekommen. Beitragszahlungen der Wahlgemeinde an die Wohnsitzgemeinde beschränken sich lediglich auf den laufenden Schul-Erhaltungsaufwand, nicht aber auf Investitionen oder sonstige Schuldenrückzahlungen. Das heißt, entstehende wechselseitige Beitragszahlungen unter den Gemeinden bedeuten, dass für die betreffenden Gemeinden kein wirklich ins Gewicht fallender finanzieller Mehraufwand entsteht oder erforderlich ist.

Ich möchte auch die anderen Bundesländer dazu auffordern, diesem Vorbild zu folgen. Es ist dies eine wichtige Sache im Sinne der Bildung unserer Schulen, im Sinne der Ausbildung der Schüler mit sportlichem oder musischem Schwerpunkt, und wir machen eigentlich nichts anderes, als die Wünsche und Forderungen der Eltern und unserer Schuljugend zu erfüllen.

Ich würde mir wünschen – und spreche da sicherlich im Namen vieler Lehrkräfte, die sich österreichweit immer wieder treffen –, dass auch die anderen Bundesländer diesem Wunsch nachkommen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

20.05

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Kraml. – Bitte.

20.05

Bundesrat Johann Kraml (SPÖ, Oberösterreich): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Volksanwältin! Sehr geehrter Herr Volksanwalt! Wir diskutieren heute den 24. Bericht der Volksanwaltschaft, und die Fälle gleichen jenen der Vorjahre. Der Bericht zeigt die ganze Breite, die ganze Palette von Beschwerdefällen auf. Vermeintlich Recht haben und dieses Recht auch bekommen, kann oft ein sehr langer und sehr beschwerlicher Weg sein.

Der Bericht zeigt auch, dass die Volksanwaltschaft bei den Beschwerdeführern eigentlich als der letzte Unterstützer gesehen wird, wenn sie um die Rechtsdurchsetzung kämpfen. Ich danke an dieser Stelle den Volksanwälten und dem gesamten Team für ihren Einsatz.

Meine Damen und Herren! Wenn Entscheidungen von Ämtern und Behörden in einem Bericht kritisch hinterfragt und dabei auch Fehlleistungen aufgezeigt werden, sollte das als Ansatzpunkt für Verbesserungen gesehen werden. Grundsätzlich meine ich, dass bei den Zigtausenden von Akten, die von den Gemeinden, von den Ländern und von den Bundesstellen jährlich erledigt werden, gute Arbeit geleistet wird und dass im Allgemeinen die Bürgerinnen und Bürger anstandslos zu ihrem Recht kommen.

Meine Damen und Herren! 8 605 eingebrachte Fälle führen laut Bericht zu 3 806 Prüfverfahren, 4 704 Verfahren konnten im Berichtszeitraum abgeschlossen werden. – Soweit die nackten Zahlen aus dem Bericht. Hinter diesen Zahlen stehen aber auch Einzelschicksale, die für den einen oder anderen Beschwerdeführer zu großer Frustration gegenüber den Behörden führten und noch weiter führen. Ich sage immer wieder, wenn der Behördenmotor einmal zu stottern


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