Bundesrat Stenographisches Protokoll 681. Sitzung / Seite 149

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nicht mehr hier, und die Fälle sind letztlich abgehandelt. Ich kann also nur allgemein dazu sprechen, wenn auch von meinem Vorredner – was mich nicht wundert, dass jemand von der gleichen Fraktion auf die gleichen Ideen gekommen ist – einige Punkte dazu schon gesagt worden sind.

Was mir an dem Bericht fehlt, ist, dass die Volksanwaltschaft eigentlich auch selbst tätig werden könnte. Ich glaube, dass die Möglichkeit, selbst tätig zu werden, gesetzlich durchaus vorgesehen und auch gegeben ist. Dies ist meiner Ansicht nach nicht geschehen; oder ich habe es überlesen, was ich aber nicht glaube.

Es ist in diesem Bericht allgemein – wie wahrscheinlich auch schon früher – ein gewisses Kontrolldefizit festzustellen. Dieses Kontrolldefizit bezieht sich auf die ausgelagerten Betriebe. Diese Betriebe sind so genannte "privatisierte" Betriebe, bei denen "privat" draufsteht, aber letztlich Staat drinnen ist; es sind teilprivatisierte oder ganz privatisierte Betriebe. Diese sind der Kontrolle der Volksanwaltschaft entzogen, sie sind aber auch der Kontrolle des Rechnungshofes dann entzogen, wenn der Staat nicht mehr als 50 Prozent der Anteile hat.

Wenn weder Volksanwaltschaft noch Rechnungshof einen Einblick in diese Überprüfung haben, dann ist diese Materie auch der Überprüfung des Nationalrates und des Bundesrates entzogen. Ich glaube, das ist ein sehr großes Manko, das wir ändern sollten. Denn es ist zumindest in meinen Augen nicht so interessant, jetzt noch einmal die traurigen Fälle, in denen sich Menschen in ihrer letzten Not an den Volksanwalt gewandt haben, nachzulesen und zu überprüfen, sondern ich möchte im Sinn eines Qualitätsmanagements schauen, wie man es besser machen kann, wie man es allgemeiner gestalten und wie man es vervollkommnen kann.

In der Wirtschaft sagt man immer: Ein Qualitätsmanagement, eine Qualitätskontrolle sind dann erfolgreich, wenn sie sich selbst abgeschafft haben. Ich glaube nicht, dass das hier der Fall sein wird. Denn wir haben es hier Gott sei Dank nicht mit Fertigungsmaschinen, sondern mit Menschen, mit unseren Staatsbürgern zu tun. Wo Menschen sind, dort "menschelt" es, dort wird es immer Unzulänglichkeiten geben, und dort ist dann die Volksanwaltschaft zum Eingreifen aufgerufen.

Ich glaube, dass wir im Vergleich zu Europa insgesamt vielleicht doch einen Nachholbedarf haben. Wie mir bekannt ist, sind die Ombudsmann-Bestimmungen in unseren europäischen Nachbarländern viel weitgehender als jene, die wir in Österreich haben. – Danke. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

20.23

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Volksanwalt Mag. Stadler. – Bitte.

20.23

Volksanwalt Mag. Johann Ewald Stadler: Frau Präsidentin! Hoher Bundesrat! Meine Damen und Herren! Gestatten Sie mir, dass ich als stellvertretender Vorsitzender der Volksanwaltschaft zunächst einige Zahlen nenne. Es wurde bereits berichtet, dass im Berichtszeitraum 2000 insgesamt 8 605 Anbringen an die Volksanwaltschaft gerichtet wurden, wovon, Herr Bundesrat Dr. Lindinger, 44 Fälle zusätzlich amtswegig geprüft wurden.

Das heißt also, die Volksanwaltschaft nimmt die Möglichkeit, ein amtswegiges Prüfverfahren einzuleiten, sehr wohl wahr. In beiden Bereichen, sowohl im Bereich der Anbringen als auch im Bereich der amtswegigen Prüfverfahren, haben wir eine steigende Tendenz für das heurige Jahr – und, davon bin ich überzeugt, auch für die kommenden Jahre – zu erwarten. Ich werde auf die Gründe, warum wir eine steigende Tendenz erwarten, später noch näher eingehen.

Geben Sie mir zunächst noch die Möglichkeit, mich bei unseren Vorgängern – das sind nämlich die eigentlichen Berichtsverfasser und jene Volksanwälte, die für diesen Bericht verantwortlich zeichnen – zu bedanken. Es sind dies die etwas früher ausgeschiedene und mittlerweile dem Wiener Landtag angehörende Frau Kollegin Ingrid Korosec, ferner Frau Dr. Christa Krammer und schließlich Horst Schender aus Oberösterreich, die bis 30. Juni dieses Jahres die Verant


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