Bundesrat Stenographisches Protokoll 681. Sitzung / Seite 150

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wortung für die Volksanwaltschaft und für die Tätigkeit der Volksanwaltschaft innehatten und auch für diesen Bericht des vergangenen Jahres verantwortlich zeichnen.

Wir haben mit 1. Juli 2001 erstmals in der 25-jährigen Geschichte der Volksanwaltschaft wieder eine komplette Neubesetzung, und zwar durch Frau Kollegin Rosemarie Bauer, die ich in diesem Kreis mit Sicherheit nicht eigens vorstellen muss, durch Kollegen Dr. Peter Kostelka, der sich für heute Abend aus Termingründen entschuldigen lässt, und durch mich. (Bundesrat Dr. Aspöck: Foto herzeigen!) Kollegen Kostelka? – Ich glaube, er muss sich wirklich Sorgen um seine Bekanntheit machen. Aber ich werde Ihnen noch Möglichkeiten aufzeigen, wie Sie ihn auch persönlich näher kennen lernen können.

Meine Damen und Herren! Die Volksanwaltschaft bemüht sich, nicht nur Anregungen an den Gesetzgeber zu geben, sie bemüht sich nicht nur, die Beschwerdefälle eingehendst zu prüfen und dann einen Gesamtbericht zu verfassen, sondern wir haben auch Anregungen an den Verordnungsgeber.

Ich bin Herrn Bundesrat Saller sehr dankbar dafür, dass er die Möglichkeit der Schulsprengeleinteilung, die der Mobilität der Bevölkerung heutzutage entspricht, eigens erwähnt hat. Ich möchte wirklich alle Damen und Herren Bundesräte einladen, in ihren Bundesländern dieses Salzburger Modell der Schulsprengeleinteilung, das einfach zeitgemäß ist, umzusetzen. Deswegen haben wir auch schon in den vorherigen Berichten, den Berichten der Jahre 1996, 1997, 1998 und 1999, immer wieder diese Anregung – nicht an den Gesetzgeber, sondern an den Verordnungsgeber – geleistet, mittels einer einfachen Schulsprengelverordnung dieser gestiegenen Mobilität, aber auch dem gestiegenen Bedürfnis nach Spezialausbildung – vor allem für begabte Kinder – Rechnung zu tragen und eine zeitgemäße Schulsprengeleinteilung zu treffen.

Meine Damen und Herren! Ich bin auch Kollegen Professor Dr. Böhm dafür dankbar, dass er die Problematik der Behandlung des Bürgers durch die Organe der Rechtsprechung thematisiert hat. Die Volksanwaltschaft hat in ihrer 25-jährigen Geschichte mit Sicherheit bewirkt, dass der Bürger heute von der Verwaltung als Kunde gesehen wird und die Verwaltung sich als Serviceeinrichtung versteht. Bei allen Kritikpunkten, die aus einem Volksanwaltschaftsbericht hervorgehen, muss grosso modo festgehalten werden: Die österreichische Verwaltung ist eine funktionierende Verwaltung, sie kann sich sowohl in der Bundesverwaltung als auch in den Länderverwaltungen und in den Gemeindeverwaltungen sehen lassen.

Im Bereich der Rechtsprechung gibt es leider nach wie vor viel zu viele Damen und Herren im Talar, die glauben, dass dann, wenn sie das Amtskappl aufhaben, der Bürger als Untertan an der Gerichtsbank erscheint. Hier eine Bewusstseinsänderung herbeizuführen, ist auch Aufgabe der Volksanwaltschaft. Ich habe schon im Ausschuss gesagt – und wiederhole es hier gerne vor dem Plenum –, dass sich in dieser Hinsicht die Volksanwaltschaft mit der rechten Hand am linken Ohr kratzt. Denn wir können nur über den Umweg der Tätigkeit der Visitatoren – das heißt also, der internen Kontrollorgane der Justiz – die Möglichkeit schaffen, dass auch bei den Organen der Rechtsprechung, in der Richterschaft, eine entsprechende Bewusstseinsänderung herbeigeführt und der Bürger dort anders behandelt wird, als es in einzelnen Vorsprachen durch betroffene Bürger sehr häufig zum Ausdruck kommt.

Es braucht niemand zu glauben, dass es sich hier um eine Verschwörung von Bürgern handelt, die den Richtern nur Böses tun wollen. Vielmehr sind die Erfahrungen, die sehr viele Leute häufig nicht als Beschuldigte, sondern nur als Zeugen vor Gericht machen, weiß Gott nicht immer der beste Ausweis unserer Justiz, auch wenn die Justiz in Österreich insbesondere im Vergleich zu anderen Ländern hervorragend funktioniert. Aber ich glaube, man muss hier noch einiges an Bewusstseinsbildung betreiben.

Meine Damen und Herren! Ich komme zu einem anderen Bereich, der bereits angesprochen wurde: Das ist die aktuelle Debatte, die hier im Haus insbesondere durch die Legislativdienste und, wie ich höre, auch vom einen oder anderen Klubdirektor geführt wird. Es gibt böse Zungen, die behaupten, die eigentliche Macht in den Klubs liegt bei den Klubdirektoren. Ich kann das aus meiner Zeit als Klubobmann nicht ganz in Abrede stellen. (Heiterkeit bei den Freiheit


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