Bundesrat Stenographisches Protokoll 681. Sitzung / Seite 167

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rates bei Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Mitglieder und einer Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen.

Ich stelle zunächst die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der Mitglieder des Bundesrates fest.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmeneinhelligkeit.

Der Antrag ist angenommen.

Ausdrücklich stelle ich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.

23. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 24. Oktober 2001 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Strafgesetzbuch, die Strafprozessordnung 1975, das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 105/1997, mit dem zur Bekämpfung organisierter Kriminalität besondere Ermittlungsmaßnahmen in die Strafprozessordnung eingeführt sowie das Strafgesetzbuch, das Mediengesetz, das Staatsanwaltschaftsgesetz und das Sicherheitspolizeigesetz geändert werden, sowie das Strafvollzugsgesetz, das Einführungsgesetz zum Strafvollzugsgesetz, das Militärstrafgesetz, das Geschworenen- und Schöffengesetz 1990, das Mediengesetz, das Bewährungshilfegesetz und das Wohnhaus-Wiederaufbaugesetz geändert werden (Strafrechtsänderungsgesetz 2001) (754, 487, 755, 257/A und 787/NR sowie 6457/BR und 6481/BR der Beilagen)

Vizepräsident Jürgen Weiss: Wir gelangen zum 23. Punkt der Tagesordnung: Strafrechtsänderungsgesetz 2001.

Die Berichterstattung hat Herr Bundesrat Christoph Hagen übernommen. Ich bitte ihn um den Bericht.

Berichterstatter Christoph Hagen: Ich bringe den Bericht des Justizausschusses über Tagesordnungspunkt 23.

Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 6. November 2001 mit Stimmenmehrheit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Vizepräsident Jürgen Weiss: Danke.

Wir gehen in die Debatte ein.

Als erster Rednerin erteile ich Frau Bundesrätin Anna Schlaffer das Wort. – Bitte.

21.41

Bundesrätin Anna Schlaffer (SPÖ, Burgenland): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Um keinerlei Missverständnisse aufkommen zu lassen, halte ich vorweg fest, dass sich meine Fraktion mit einem Großteil der vorliegenden Gesetzesänderungen einverstanden erklärt.

Die Anhebung des Strafrahmens für Vergewaltigung wie für schweren sexuellen Missbrauch mit Todesfolge auf Lebenslang findet ebenso unsere Zustimmung wie eine eindeutige gesetzliche Regelung für Handlungen, die dazu dienen, andere in Angst und Schrecken zu versetzen, und für Nachahmungstäter, die bewusst in Kauf nehmen, dass das Wirtschaftsleben ebenso nachhaltig beeinflusst wird wie das öffentliche Leben. Dafür fehlt uns jegliches Verständnis.

Aus Sicht der SPÖ-Frauen stehe ich aber auch nicht an, danke zu sagen für die ausdrückliche Klarstellung des Verbots einer weiblichen Genitalverstümmelung ungeachtet einer allfälligen


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