Bundesrat Stenographisches Protokoll 681. Sitzung / Seite 168

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Einwilligung der betroffenen Person. Die Umsetzung dieser Forderung der SPÖ-Frauen nehmen wir mit Freude zur Kenntnis.

Ich könnte noch eine Reihe von Punkten aufzählen, denen wir unsere Zustimmung ebenfalls nicht verweigern würden, wenn man meiner Fraktion die Gelegenheit geben würde, die einzelnen Gesetzesvorlagen getrennt abzuhandeln. Hier im Bundesrat können wir jedoch nur zwischen zwei Möglichkeiten wählen: einem Tagesordnungspunkt als Ganzem zuzustimmen oder ihn als Ganzen abzulehnen. Gerade in diesem Falle bedauern wir, nicht mehr Möglichkeiten zu haben, und werden ihn daher trotz vieler Übereinstimmungen ablehnen.

Bedauern müssten aber auch Sie, Herr Bundesminister – es freut mich, dass Sie in der Zwischenzeit gekommen sind –, dass Sie leichtfertig die Chance vergeben haben, eine der seltenen Gelegenheiten zu nützen, bei denen Sie für Gesetzesvorlagen auch die Zustimmung der Opposition erhalten hätten. Die Gelegenheiten, einstimmige Beschlüsse zu erzielen, sind ja nicht so häufig, um so ohne weiteres darauf verzichten zu können. Sie hätten nicht zulassen dürfen, dass seitens des Justizausschusses drei ursprünglich getrennte Gesetzesmaterien zu einer Vorlage zusammengefasst werden. Diese wurden nicht zusammengefasst, weil sie so gut zusammenpassen, sondern weil es darum gegangen ist, das bis 31. 12. 2001 befristete Bundesgesetz im Bereich besonderer Ermittlungsmaßnahmen vorbei an der öffentlichen Diskussion und auch ohne Einbeziehung der Oppositionsparteien zu einem Dauerrecht zu machen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte in Erinnerung rufen, dass der Zulassung des Lauschangriffes und der Rasterfahndung im Jahr 1997 eine eineinhalbjährige Diskussion voranging, eine teilweise sehr heftig geführte Diskussion, in der besonders die FPÖ ihr Missfallen sehr deutlich zum Ausdruck gebracht hat. Aber so schnell – und mittlerweile sind wir das von der FPÖ gewöhnt – kann sich eben eine Meinung ändern.

Die Zulassung dieser besonderen Ermittlungsmaßnahmen ist nicht zuletzt auch als Folge dieser Diskussion befristet erfolgt. Gerade deshalb, weil es notwendig war, diese Befristung vorzunehmen, und weil man die Gelegenheit nützen wollte, Erfahrungen zu beurteilen – Erfahrungen, die sich in der Form der Anwendung hätten ergeben sollen – und vor allem auch Erfahrungen darüber zu sammeln, wie sich diese Ermittlungsverfahren auf die Grundrechte der Bevölkerung auswirken, ist die SPÖ-Fraktion für eine weitere Befristung dieser Bestimmungen eingetreten. Eine Befristung soll eigentlich dazu dienen, das nachzuholen, wozu auch Sie sich im Jahr 1997 verpflichtet haben, nämlich vor Ablauf dieser Befristung am 31. 12. 2001 eine Diskussion über diese offenen Fragen und auch darüber, ob dieses Gesetz vielleicht verbesserungswürdig wäre, zu führen.

Wir nehmen daher mit Bedauern zur Kenntnis, dass Sie diese Möglichkeit nicht genützt haben und dieses Gesetz, diese Bestimmungen zu einem Dauerrecht gemacht haben. Ich weiß nicht, ob Sie sich dabei wohl fühlen, diesem Gesetz ohne jegliche Beurteilungswerte zuzustimmen. Wir würden uns auf jeden Fall nicht wohl fühlen, weil wir das Sicherheitsbedürfnis unserer Bevölkerung und vor allem auch Grundrechte wie Rechts- und Datenschutz sehr ernst nehmen.

Bedenken Sie auch eines: Morgen könnten Sie und ich ebenfalls davon betroffen sein, dass unsere Grundrechte in Frage gestellt werden. Ich glaube, das Gebiet ist so sensibel, da sollten wir alle gemeinsam besonnen vorgehen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

21.48

Vizepräsident Jürgen Weiss: Als Nächstem erteile ich Herrn Bundesrat Günther Köberl das Wort. – Bitte.

21.48

Bundesrat Günther Köberl (ÖVP, Steiermark): Geschätzter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren Bundesräte! Der Bereich Sicherheit – noch vor einiger Zeit für viele in unserem Land zu einer unbeachteten Selbstverständlichkeit geworden – hat in den letzten Monaten leider auf dramatische Weise wieder an Gewicht gewonnen. Spätestens seit den schrecklichen Ereignissen vom 11. September ist dieses Thema österreichweit und wohl


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