Bundesrat Stenographisches Protokoll 681. Sitzung / Seite 169

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auch international ganz klar in aller Munde, und es ist ins Zentrum der politischen Diskussionen gerückt.

Zorn, Wut und Angst sind schon immer schlechte Ratgeber gewesen. Deshalb sind gerade in diesen Tagen für verantwortungsvolle Volksvertreter Ruhe, Besonnenheit und Augenmaß mehr denn je gefragt. Ich halte daher klar fest, dass für mich und die Vertreter der Österreichischen Volkspartei in diesem Hohen Haus die heute anstehenden Beschlüsse nicht nur im Licht der Taten des 11. September gesehen werden, sondern als Fortsetzung einer konsequenten und erfolgreichen Sicherheitspolitik in Österreich. Deshalb werden wir von der Österreichischen Volkspartei dem vorliegenden Antrag auch die Zustimmung erteilen.

Ich überlasse es anderen, mit Panikmache politisches Kleingeld zu wechseln. Gerade die für einen Großteil der österreichischen Bevölkerung unumstrittenen besonderen Ermittlungsmaßnahmen sind in dieser Zeit nicht die wirklichen Sorgen und Ängste unserer Bevölkerung.

Ich darf nun auf meine Vorrednerin eingehen und Folgendes feststellen: Frau Kollegin Schlaffer! Ich freue mich, dass Sie signalisiert haben, dass die SPÖ und auch die SPÖ-Frauen inhaltlich weitgehend die Zustimmung zu den vorliegenden Anträgen erteilen können. Es freut mich jedoch weniger, dass formelle Gründe dagegen ins Treffen geführt werden. Es hätte mich mehr gefreut, wenn Sie über den parteipolitischen Schatten gesprungen wären und hier die Inhalte vor den Formalismus gestellt hätten. (Bundesrat Marizzi: Das hättet ihr auch so gemacht, wenn ihr in unserer Position wärt! Ihr hättet es so gemacht, wenn ihr in unserer Position wärt!)

Zurück zur Sache: Es sollen entsprechend der Regierungsvorlage 754 der Beilagen in strafrechtlichen Regelungen enthaltene, ziffernmäßig bestimmte Geldbeträge von Schilling auf Euro umgestellt werden. Es geht also um die so genannte Euro-Umstellung im Bereich des Strafrechts, insbesondere im Strafgesetzbuch und in der Strafprozessordnung. Die ursprünglich vorgesehene Wertanpassung und Glättung auf einprägsame und signalgebende Beträge kommt vorerst nicht zum Tragen, da bei der Euro-Umstellung auch im Bereich des Strafrechtes keine Ausnahme gemacht werden soll. Es erscheint jedoch sinnvoll und unumgänglich, diese angesprochene Anpassung entsprechend den Vorschlägen einer Enquete-Kommission bei nächster Gelegenheit durchzuführen.

Weiters geht es um den Amtsverlust von Personen, die wegen Missbrauchs von Amtsgewalt zu einer mehr als sechsmonatigen Freiheitsstrafe verurteilt werden. Unumstritten erscheint auch jene Verschärfung im Hinblick auf den Missbrauch des Autoritätsverhältnisses nach § 212 Strafgesetzbuch, unabhängig von der Höhe der verhängten Strafe. Durch die nunmehr festgeschriebene automatische Beendigung öffentlich-rechtlicher Dienstverhältnisse wird verhindert, dass Personen in durch besondere Abhängigkeitsverhältnisse gekennzeichneten Bereichen – das sind zum Beispiel Schulen, Erziehungsheime, Sicherheitsbehörden, Krankenanstalten und so weiter – weitere Gelegenheit zur Begehung von Sexualdelikten unter Ausnützung ihrer Autoritätsstellung geboten wird.

Darin beinhaltet ist auch die von allen vier Parteien getragene und von meiner Vorrednerin angesprochene Regelung, dass Fälle von Genitalverstümmelung in Österreich konsequent verfolgt werden. Dabei wird ausdrücklich festgelegt, dass in weithin unter dem Begriff Genitalverstümmelung zusammengefasste Praktiken nicht eingewilligt werden kann.

Außer Zweifel steht auch die Anhebung der Strafen bei Vergewaltigung mit Todesfolge und schwerem sexuellem Missbrauch von Unmündigen. Meine Damen und Herren! Diese wohl zu den verabscheuungswürdigsten Delikten zählenden Verbrechen rechtfertigen für mich persönlich nicht das geringste Ausmaß an Toleranz und Milde.

Den wohl medienträchtigsten Teil dieses Tagesordnungspunktes umfasst die Regierungsvorlage 755; leider sind die Medienvertreter zu diesem Tagesordnungspunkt – und vor allem, nehme ich an, zu dieser Zeit – nicht mehr hier anwesend. Begriffe wie Lauschangriff und Rasterfahndung werden leider oftmals falsch benutzt, und sie werden bewusst falsch benutzt, um in unserem Land das Zerrbild eines totalitären Überwachungsstaates zu projizieren. Dass dieser –


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