Bundesrat Stenographisches Protokoll 681. Sitzung / Seite 171

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elektronischer Fahndungsmethoden ins Dauerrecht übernommen wird. An dieser Stelle verstehe ich die sozialdemokratische Opposition nicht ganz. Sie spricht bei diesen nunmehr erprobten Methoden – und wir wissen, dass nichts passiert ist, dass alles ordnungsgemäß und nur in den notwendigsten Fällen angewendet wurde – einerseits davon, dass sie einer befristeten Regelung zwar zustimmen kann, sagt also dazu ja, befristet die Freiheitsrechte der Bevölkerung einzuengen. Aber wenn wir jetzt sagen, dass wir auf Grund der Erfahrung daraus Dauerrecht machen können, dann nimmt sie das andererseits als Begründung für ein Nein.

Ich sehe in Ihrer Begründung nur einen quantitativen, aber keinen qualitativen Unterschied, und betrachte dies daher eher als eine Ausrede.

Ein paar Sätze zu den Straferhöhungen: Worum geht es dabei? – Es geht um den so genannten Landzwang – vielleicht ein Titel, den der Herr Bundesminister im Plenum des Nationalrates eigentlich bereits besser mit diesem Titel belegt hat: Drohung gegen die Bevölkerung oder einen großen Personenkreis.

Ich darf noch einmal kurz die drei Fakten anführen beziehungsweise den Herrn Minister zitieren:

Wenn durch einen solchen Landzwang, also durch eine Drohung gegen die Bevölkerung oder einen großen Personenkreis, große wirtschaftliche Schäden entstehen, eine schwere oder längere Zeit anhaltende Störung des öffentlichen Lebens damit verbunden ist, der Tod eines Menschen eintritt, eine schwere Körperverletzung einer größeren Zahl von Menschen eintritt oder viele Menschen in Not geraten, dann soll eine Strafdrohung von fünf Jahren Platz greifen. – Ich halte das für sehr angemessen.

Sollte aber durch einen solchen Landzwang, also durch eine Drohung gegen die Bevölkerung oder einen großen Personenkreis, eine größere Anzahl von Menschen sterben, dann soll eine Strafdrohung von zehn Jahren Platz greifen. – Das ist, wie auch der Herr Minister ausgeführt hat, systemimmanent, logisch und richtig, und dem können wir Freiheitlichen uns nur anschließen.

Zum Tatbestand der Verbreitung falscher und beunruhigender Gerüchte: Dieser Tatbestand ist derzeit, wenn er verwirklicht wird, mit einer Strafdrohung von nur sechs Monaten ausgestattet. Das heißt, wenn unter denselben Voraussetzungen ein großer wirtschaftlicher Schaden, eine schwere oder längere Zeit anhaltende Störung des öffentlichen Lebens, der Tod eines Menschen oder schwere Körperverletzung einer größeren Zahl von Menschen oder vieler in Not geratener Menschen eintritt, dann soll ein Strafrahmen von drei Jahren Platz greifen. – Auch das ist maßvoll und systemimmanent.

Man kann jetzt natürlich lang und breit über die Wirksamkeit gesetzlicher Strafandrohungen diskutieren und General- und Spezialprävention vielleicht überhaupt in Frage stellen. Über etwas, meine Damen und Herren, kann und darf man meines Erachtens jedoch überhaupt nicht diskutieren, nämlich darüber, dass die Bevölkerung vor solchen Kriminellen geschützt wird und dass solche Individuen, seien sie nun echte Terroristen oder nur so genannte Trittbrettfahrer, die um nichts besser sind, länger aus dem Verkehr gezogen werden können als bisher. Darauf hat diese Gesellschaft Anspruch!

Nun zum Thema Verbrechensbekämpfung mit moderner, elektronischer Technik: Es handelt sich um Bestimmungen, die bereits seit Jahren gelten. Da sie sich, ursprünglich nur befristet beschlossen, bewährt haben, werden sie nun ins Dauerrecht übernommen. Auch das ist meines Erachtens logisch, konsequent und richtig.

Wir leben in einer Zeit, in welcher die Wirtschaft die Zahlungs- und Erfassungsflüsse ständig verbessert. Denken Sie zum Beispiel nur an die vielen Mitgliedschaften bei diversen Handelsketten! Da wird alles aufgenommen: Jedes Mal, wenn Sie mit der entsprechenden Karte bezahlen, kann Ihnen nachgewiesen werden, was Sie gekauft haben, wann Sie gekauft haben, was Sie bevorzugt kaufen. In dieser Zeit, in der uns dieser technologische Fortschritt geradezu überrennt und immer noch schneller wird, und in einer Zeit, in der sich das Ganoventum genau dieses technischen Fortschrittes perfekt bedient, ist es nur konsequent, dass man das Gano


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