Bundesrat Stenographisches Protokoll 681. Sitzung / Seite 172

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ventum mit genau diesen Methoden auch sicher bekämpfen kann, und das bedeutet eben die Nutzung dieser Methoden. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Bundesräten der ÖVP.)

Der Schutz der Gesellschaft vor Ganoven und Terroristen gehört zu den wichtigsten Aufgaben eines Staates. Die vorliegende Gesetzesmaterie trägt dem Rechnung. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Bundesräten der ÖVP.)

22.04

Vizepräsident Jürgen Weiss: Ich erteile nun Herrn Bundesminister Dr. Dieter Böhmdorfer das Wort. – Bitte.

22.04

Bundesminister für Justiz Dr. Dieter Böhmdorfer: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren des Bundesrates! Ich möchte in Erinnerung rufen, dass dieses Strafrechtspaket, das Sie heute hier diskutieren, vor dem Hintergrund der Terrorangriffe von New York und Washington am 11. September beschlossen wurde.

Wenn hier von Datenschutz gesprochen wurde, so möchte auch ich betonen: Sie werden von dieser Regierung, von diesem Ministerium und von diesem Bundesminister nicht erleben, dass der Datenschutz leichtfertig aufs Spiel gesetzt und eingeschränkt wird.

Es muss aber auch darauf hingewiesen werden, dass wir im Bereich des Datenschutzes immer wieder zwischen dem Datenschutz selbst und anderen Grundrechten abwägen müssen. Es geht nämlich nicht an, dass wir den Datenschutz zum Täterschutz werden lassen. Wir müssen bedenken, dass wir immer achtsam sein müssen.

Auch müssen wir bedenken, dass es nun ein neues Terroristenbild gibt. Wir haben Terroristen vor uns, die sich eines weltweiten Netzwerkes bedienen, die darüber hinaus zum Selbstmord bereit sind und die glauben, dass sie durch ihre Tat, durch den Massenmord, in einem weiteren Leben belohnt werden. Deshalb müssen wir die Ausforschung der Täter in das Vorbereitungsstadium der Tat vorverlagern, und dazu benötigen wir Einrichtungen wie Lauschangriff, Rasterfahndung und auch andere Methoden. Das kann manchmal durchaus auf Kosten des Datenschutzes gehen, das sichert aber Leben, und das sichert unsere Bevölkerung. – Danke. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

22.06

Vizepräsident Jürgen Weiss: Ich erteile nun Frau Bundesrätin Johanna Auer das Wort. – Bitte.

22.06

Bundesrätin Johanna Auer (SPÖ, Burgenland): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Zu Beginn meiner Ausführungen möchte ich festhalten, dass ich meinen Vorrednern in einigen beziehungsweise in den meisten Punkten zustimme und Wiederholungen vermeiden möchte.

Die Erhöhung der gemäß den genannten Gesetzesstellen zu erwartenden Strafen ist natürlich zu begrüßen. Auch ich halte das für angemessen. Die Strafe soll in Relation zur Tat stehen, wobei es sicher einige Ausnahmen geben wird, und auch diese Vorgangsweisen sind gesetzlich mustergültig verankert.

Im Wesentlichen möchte ich mich mit der Frage des Lauschangriffs und der Rasterfahndung auseinander setzen. – Wie Bundesrat Köberl möchte auch ich auf das Zitat in der Nationalratssitzung hinweisen und festhalten, dass auch ich den Lauschangriff und die Rasterfahndung für taugliche Mittel gegen das organisierte Verbrechen und im Kampf gegen die organisierte Kriminalität erachte. (Allgemeiner Beifall.)

Dass die organisierte Kriminalität grenzüberschreitend wirkt, ist unumstritten. Wir brauchen daher eine Exekutive, der alle nur tauglichen Mittel zur Verfügung gestellt werden, derer wir habhaft werden können, und wir sind gefordert, alles zu tun und alles beizutragen, um eine der Bevölkerung zustehende Sicherheit zu gewährleisten.


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