Bundesrat Stenographisches Protokoll 681. Sitzung / Seite 173

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Uns Sozialdemokraten geht es aber auch um den Rechtsstaat und um die Grundrechte der Bürger. Die Sensibilität in der Frage ist schon seinerzeit bei der Einführung von Lauschangriff und Rasterfahndung – mitbeschlossen auch von der ÖVP und den Freiheitlichen – erkennbar gewesen, und die vierjährige Befristung war nur angemessen. Es gab lediglich sechs große Lauschangriffe. Eine Rasterfahndung ist nicht erfolgt. Und es kann nicht etwas fest verankert oder festgeschrieben werden, was noch keiner beziehungsweise keiner ausreichenden Überprüfung unterzogen wurde. Mit diesen Gegebenheiten muss sehr umsichtig und sensibel umgegangen werden.

Jetzt will die Regierung ein Gesetz beschließen, in welchem – wie schon gesagt – diese Einrichtungen fest verankert werden. Wir wollen diese Instrumente nicht zurücknehmen, fragen uns aber, ob es nicht viel wichtiger wäre, die Ausbildung der Exekutivkräfte sicherzustellen, als Lauschangriff und Rasterfahndung in den Dauerzustand zu übernehmen. Das wurde jedoch von Ihnen verhindert, indem Sie den Exekutivbeamtinnen und -beamten die Fachhochschulen vorenthalten haben, in deren Lehrplänen der Unterricht im Umgang mit diesen sensiblen Ermittlungsmethoden vorgesehen war. Die Sicherheit und das Sicherheitsgefühl der Menschen und der Bevölkerung entscheiden sich nämlich im Alltag. Dort soll die Bekämpfung der organisierten Kriminalität und der organisierten Verbrechen Fuß fassen, und dort soll vorsichtig agiert werden.

Diesbezüglich wäre die Regierung gefordert. Aber sie hat nichts getan, außer alles der Sicherheit Dienende zuzusperren: Denken wir an die Gendarmerieposten, Wachzimmer und Bezirksgerichte! (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenruf des Bundesrates Bieringer. ) – Es stimmt.

Meine Damen und Herren! Wir sagen natürlich ja zum Lauschangriff und zur Rasterfahndung. Wir sind aber für die Befristung dieser beiden Instrumente. Sie wissen, dass Sie uns zu diesem Beschluss nicht brauchen, trotzdem lade ich Sie nochmals ein: Stimmen Sie einer Befristung dieser Maßnahmen zu! Überdenken wir das noch einmal, dann können auch wir dieses Gesetz mittragen! Ansonsten übernehmen Sie die Verantwortung. Diesbezüglich gibt es keinen Konsens. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPÖ.)

22.11

Vizepräsident Jürgen Weiss: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist ebenfalls nicht der Fall.

Wir kommen zur Abstimmung.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmenmehrheit.

Der Antrag ist angenommen.

24. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 24. Oktober 2001 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem im Hinblick auf die Einführung des Euro das Gerichtsgebührengesetz, das Gerichtliche Einbringungsgesetz 1962, das Bundesgesetz über die Gebühren für Verwahrnisse der gerichtlichen Verwahrungsabteilungen, das Außerstreitgesetz, das Bundesgesetz zur Verbesserung der Nahversorgung und der Wettbewerbsbedingungen, das 1. Euro-Justiz-Begleitgesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, das Notarversicherungsgesetz 1972 und das Wohnbauförde


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