Bundesrat Stenographisches Protokoll 681. Sitzung / Seite 180

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Meine Fraktion wird diesen Novellen daher gerne die Zustimmung erteilen. – Ich danke Ihnen. (Beifall bei der ÖVP.)

22.33

Präsident Alfred Schöls: Als Nächste zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesrätin Giesinger. Ich erteile ihr dieses.

22.33

Bundesrätin Ilse Giesinger (ÖVP, Vorarlberg): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Hoher Bundesrat! Zur Euro-Gerichtsgebühren-Novelle möchte ich noch kurz Folgendes sagen.

Artikel 12 § 53 Abs. 4 und § 60 Abs. 13, die das Vorliegen der Voraussetzungen für die Gerichtsgebührenbefreiung nach dem Wohnbauförderungsgesetz beinhalten, bedeuten eine Verwaltungsverschärfung und keine Verwaltungsvereinfachung. Dies hat auch das Land Vorarlberg in seiner Stellungnahme ausführlich erläutert.

Ich werde daher diesem Gesetz nicht zustimmen. (Beifall bei Bundesräten der ÖVP.)

22.34

Präsident Alfred Schöls: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Es ist dies nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Dies ist auch nicht der Fall.

Die Abstimmung über die vorliegenden Beschlüsse des Nationalrates erfolgt getrennt.

Wir kommen zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 24. Oktober 2001 betreffend die Euro-Gerichtsgebühren-Novelle – EGN.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmenmehrheit.

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 24. Oktober 2001 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem im Hinblick auf die Einführung des Euro das Rechtsanwaltstarifgesetz geändert wird (Euro-Rechtsanwaltstarif-Novelle) sowie Anpassungen im Gerichtskommissionstarifgesetz und im Notariatstarifgesetz vorgenommen werden.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmeneinhelligkeit.

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 24. Oktober 2001 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen und Dolmetscher, BGBl. Nr. 137/1975, geändert wird.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Dies ist Stimmeneinhelligkeit.

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.


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