Bundesrat Stenographisches Protokoll 681. Sitzung / Seite 181

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Wir kommen zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 24. Oktober 2001 betreffend ein Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland zur Ausdehnung des Anwendungsbereichs des Europäischen Übereinkommens über die Rechtshilfe in Strafsachen auf die Insel Man.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmeneinhelligkeit.

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 24. Oktober 2001 betreffend eine Erklärung der Republik Österreich über die Annahme des Beitritts Brasiliens, Chiles, Georgiens, Islands, Maltas, Moldaus, Südafrikas und Zyperns zum Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Dies ist Stimmeneinhelligkeit.

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

29. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 24. Oktober 2001 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen erlassen wird und das Telekommunikationsgesetz sowie das Bundesgesetz über die Verkehrs-Arbeitsinspektion geändert werden (483 und 795/NR sowie 6487/BR der Beilagen)

Präsident Alfred Schöls: Wir gelangen nun zum 29. Punkt der Tagesordnung: Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen erlassen wird und das Telekommunikationsgesetz sowie das Bundesgesetz über die Verkehrs-Arbeitsinspektion geändert werden.

Die Berichterstattung hat Herr Bundesrat Engelbert Weilharter übernommen. Ich bitte um den Bericht.

Berichterstatter Engelbert Weilharter: Herr Präsident! Herr Bundesminister! Werte Damen und Herren! Der Bericht des Ausschusses für Verkehr, Innovation und Technologie liegt in schriftlicher Form vor, sodass ich – mit Ihrem Einverständnis – auf einen inhaltlichen Vortrag verzichten und mich auf die Antragstellung beschränken darf.

Der Ausschuss für Verkehr, Innovation und Technologie stellt nach Beratung der Vorlage am 6. November 2001 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Präsident Alfred Schöls: Ich danke für die Berichterstattung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Dipl.-Ing. Dr. Bernd Lindinger. Ich erteile ihm dieses.

22.38

Bundesrat Dipl.-Ing. Dr. Bernd Lindinger (Freiheitliche, Niederösterreich): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Sehr verehrte Damen und Herren! Als wahrscheinlich letzter Redner der heutigen Bundesratssitzung möchte ich einiges in meinem Konzept kürzen und darauf achten, dass ich Ihnen zu einer baldigen Heimreise verhelfen kann. Wir haben über ein Bundesgesetz über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen zu beraten. Dieses Gesetz enthält drei Punkte. Ich möchte der Wichtigkeit halber nur den ersten Abschnitt behandeln.


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