Bundesrat Stenographisches Protokoll 682. Sitzung / Seite 18

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mich herzlich dafür bedanken, dass ich die Chance und die Möglichkeit habe, als derzeitiger Vorsitzender der Landeshauptleutekonferenz dem Hohen Haus Bericht über eines der ganz großen Reformvorhaben dieser Bundesregierung zu erstatten. Ich tue dies vor allem deswegen gerne, weil ich meine, dass diese Reform auch im Hinblick auf den Föderalismus unserer Republik zweifelsohne eine Zäsur darstellt.

Bevor ich auf den eigentlichen Inhalt zu sprechen komme, erlauben Sie mir ganz kurz einen Blick zurück. Dies scheint mir deswegen notwendig und sinnvoll zu sein, weil wir uns auch hier in diesem Hause bewusst machen sollten, wie lange schon das Ansinnen währt, ein derartiges Reformvorhaben, eine Staats- und Verwaltungsreform umzusetzen.

Bereits im Perchtoldsdorfer Abkommen aus dem Jahre 1992, das in einer denkwürdigen Landeshauptleutekonferenz entstanden ist, wurde festgeschrieben, dem Föderalismus in dieser Republik noch deutlicher zum Durchbruch zu verhelfen und dadurch auch eine Staats- und Verwaltungsreform umzusetzen.

Fast zehn Jahre sind seither vergangen, und in dieser Zeit wurde in den Diskussionen zwischen den Bundesländern und dem Bund ständig eine Vielzahl an Anläufen unternommen, um diese Staatsreform umzusetzen. Es ist allerdings im Laufe dieser neun Jahre, die nunmehr hinter uns liegen, immer bei Anläufen geblieben.

Letztendlich ist im heurigen Jahr, und zwar im Oktober, im so genannten Badener Abkommen der Durchbruch gelungen – nachdem über viele Monate des Jahres 2001 Verhandlungen zwischen der Bundesregierung auf der einen Seite und den Bundesländern auf der anderen Seite geführt wurden, Verhandlungen mit dem festen Wunsch und dem festen Ziel, diese Reform, ein Reformvorhaben, das schon über viele Jahre ein Ansinnen in dieser Republik war, auch umsetzen zu können.

Ich darf nochmals betonen: Ich werte dies als eine Zäsur in unserer Republik, eine Zäsur, die nunmehr noch deutlicher als bisher macht, dass der Föderalismus in unserer Republik nicht nur verbal gepflegt wird, sondern dass es uns allen mit diesem Föderalismus ernst ist.

Den Föderalismus deutlich zu unterstreichen, ist allerdings nicht das alleinige Ansinnen gewesen, sondern das Ansinnen dieser Staats- und Verwaltungsreform war in erster Linie davon getragen, durch diese Reform dem Bürger in unserer Republik auch entsprechendes Service zu bieten. Dieses Reformvorhaben und die Verhandlungen im Zusammenhang mit diesen Reformen waren im Wesentlichen davon getragen, Folgendes deutlich zu machen: Die Verwaltung dieser Republik ist für den Bürger da und nicht der Bürger für die Verwaltung!

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Ergebnis dieser langen Verhandlungen und Gespräche fußt im Wesentlichen auf zwei Punkten: auf einer Aufgabenreform auf der einen Seite und auf der Organisationsreform auf der anderen Seite.

Ich möchte diese Staats- und Verwaltungsreform jedoch gerne etwas umfassender bewerten, und zwar deswegen, weil ein wesentlicher Reformaspekt auch die Finanzen unserer Republik darstellen. Das zweite Punkt innerhalb dieses Reformvorhabens ist die schon erwähnte Aufgaben- und Organisationsreform.

In dieser Arbeitsteilung können wir, so glaube ich, auch den zeitlichen Ablauf beurteilen.

Das erste Halbjahr 2001 – unter dem Vorsitz des Kärntner Landeshauptmannes Dr. Haider – war im Wesentlichen davon bestimmt, dass der Stabilitätspakt zwischen dem Bund und den Bundesländern verhandelt wurde, ein Stabilitätspakt, der in erster Linie zum Ziel hatte, die Staatsfinanzen dieser Republik auf ein sicheres Fundament zu stellen. Die Bundesländer haben sich dabei bereit erklärt, im Rahmen dieses gesamten Reformpaketes insgesamt 29,5 Milliarden Schilling zur Reform der Bundesfinanzen beizutragen.


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