Ich glaube, wir können heute rückblickend sagen, dass dies ganz gut gelungen ist, nicht zuletzt deswegen, weil natürlich auch die finanziellen Auswirkungen der Staats- und Verwaltungsreform einen wesentlichen Beitrag dazu geleistet haben.
Das zweite Halbjahr – unter dem Vorsitz des Landeshauptmannes von Niederösterreich – war in erster Linie davon geprägt, eben diese Staats- und Verwaltungsreform mit der Aufgaben- und Organisationsreform zu bewältigen. Ziele dieses Reformvorhabens sind erstens mehr Bürgernähe, zweitens ein einfaches Service für den Bürger, wenn es darum geht, den Kontakt mit der Verwaltung suchen zu müssen, damit drittens so etwas wie ein Fitnessprogramm für die Republik zu erstellen und viertens natürlich die wirtschaftliche Effizienz der gesamten Verwaltung dieser Republik zu verbessern, um damit auch finanzielle Effekte zu erreichen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren des Hohen Hauses! Wir können heute, am Ende des Jahres 2001, sagen: Dieses Reformpaket ist verhandelt, es ist geschnürt, und es ist auf dem Weg!
Dieses Paket unterstreicht zwei wesentliche Grundsätze: Auf der einen Seite unterstreicht es die Reformkraft dieser Bundesregierung und auf der zweiten Seite auch den Reformwillen der Bundesländer. Die praktische Tagesarbeit ist natürlich eine zusätzliche Herausforderung, und es wird jetzt darauf ankommen, all das, was dieser Reform auch gedanklich und inhaltlich zugrunde liegt, in die Praxis umzusetzen.
Ich möchte, bevor ich zum Inhaltlichen komme, an dieser Stelle einen herzlichen Dank aussprechen, einen herzlichen Dank quer über alle politischen Parteien hinweg. Ausdrücklich hervorstreichen möchte ich als Vorsitzender der Landeshauptleutekonferenz den Kooperationswillen, die Kooperationsbereitschaft des Wiener Bürgermeisters Michael Häupl und des Landeshauptmannes des Burgenlandes, selbstverständlich auch jene des Landeshauptmannes von Kärnten und natürlich ebenso die Reformbereitschaft aller übrigen Landeshauptleute, denn es ist uns gelungen – und ich möchte das hier im Hohen Haus nochmals hervorheben –, über parteipolitische Grenzen hinweg das Staatsganze in den Vordergrund zu stellen. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
Nun, meine sehr geehrten Damen und Herren, ganz kurz zum Inhalt: Im Wesentlichen fußt diese Staats- und Verwaltungsreform auf vier Säulen: erstens auf dem Verwaltungsreformgesetz 2001, zweitens auf den Deregulierungsmaßnahmen bei den Bundesgesetzen, drittens auf den notwendigen Strukturmaßnahmen in dieser Republik und viertens – das ist ein ganz wesentlicher Punkt – auf der Verländerung der Bundesstraßen – ein Ansinnen, das über viele Jahrzehnte hinweg gehegt und nunmehr im Zusammenhang mit diesem Reformwillen und diesem Reformakt auch in die Realität umgesetzt wurde.
Verehrte Damen und Herren des Hohen Hauses! Ich möchte zu diesen vier genannten Säulen ganz kurz einige Bemerkungen anfügen und beginne mit der ersten Säule der Verwaltungsreform, dem Verwaltungsreformgesetz des Jahres 2001. Das In-Kraft-Treten dieser Reformmaßnahmen wird im Laufe des Jahres 2002 erfolgen.
Ich möchte insgesamt fünf Schwerpunkte nennen, die diese erste Säule bestimmen.
Erstens: das One-Stop-Shop-Prinzip in den Bezirkshauptmannschaften. – Im Laufe der vergangenen Monate ist über dieses Prinzip viel diskutiert worden. Es geht in erster Linie darum, dass in den Verwaltungsbereichen auf Bezirksebene die Organisation so gestrafft wird, dass der Bürger in einer übersichtlichen Art und Weise innerhalb kürzester Zeit jenes Service in den Bezirksverwaltungsbehörden bekommt, das er braucht. Sie wissen ganz genau, dass es in der Vergangenheit für den Bürger bisweilen nicht so einfach gewesen ist, zu seinem Service zu kommen.
Ich möchte Ihnen nur ein niederösterreichisches Beispiel nennen: Wir werden spätestens mit Ende Jänner des kommenden Jahres in allen Bezirkshauptmannschaften als die zentrale Anlaufstelle für den Bürger, der Service verlangt, Bürgerbüros installiert haben und im Zusammenhang mit diesen Bürgerbüros dem einzelnen Bürger so an die Hand gehen, dass er inner
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