Bundesrat Stenographisches Protokoll 682. Sitzung / Seite 20

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halb kürzester Zeit, durch einen einzigen direkten Kontakt zu seinem Service kommt. (Beifall bei der ÖVP.)

Zweitens, die Verfahrenskonzentration. – Kern dieser Verfahrenskonzentration in den verschiedensten Verwaltungsabläufen ist, dass es durch die Reformmaßnahmen in Zukunft möglich sein soll und möglich sein muss, durch ein Verfahren, einen Antrag einen Bescheid zu bekommen, und das innerhalb kürzester Zeit.

Zum dritten Schwerpunkt: den Unabhängigen Verwaltungssenaten. – Dies ist wohl ein Punkt, über den am intensivsten diskutiert wurde, weil natürlich von verschiedenster Seite, insbesondere von den Juristen, unterschiedliche Meinungen an uns herangetragen wurden. Wir haben uns letztendlich in einem breiten Konsens darauf geeinigt, diesbezüglich eine meritorische Entscheidungsbefugnis bei den Unabhängigen Verwaltungssenaten in den Bundesländern zu installieren, und zwar dann, wenn die Bezirkshauptmannschaft, die Bezirksverwaltung nicht widerspricht. Dabei geht es schlicht und einfach darum, dass die Kompetenz des Bundes entfällt und dass die Kompetenz des Landeshauptmannes an den jeweiligen Unabhängigen Verwaltungssenat geht.

Was hat das für eine Konsequenz für den Bürger? – Die Konsequenz ist schlicht und einfach, dass der Bürger im Unterschied zu bisher erwarten kann, dass er innerhalb kürzester Zeit Rechtssicherheit hat.

Vierter Schwerpunkt: e-Government. – Dazu nur eine kurze Bemerkung: Wir möchten gerne, dass die elektronischen Ressourcen für die Verwaltung optimal genutzt werden, um die moderne Kommunikationstechnik auch für die Verwaltung und die Verwaltungsabläufe nutzbar zu machen und auf diese Art und Weise ebenfalls Rationalisierungs- und Beschleunigungseffekte zu ermöglichen.

Fünfter Punkt: Es werden mit diesem Verwaltungsreformgesetz des Jahres 2001 insgesamt 33 Bundesgesetze vereinfacht. – Das ist, so glaube ich zumindest, ein guter Anlauf, ich möchte allerdings gleich hinzufügen: Das kann noch nicht alles gewesen sein – das ist uns im Zuge dieses gesamten Reformvorhabens klar. Das Paket, das wir nunmehr als Staats- und Verwaltungsreformpaket des Jahres 2001 geschnürt haben, ist ein wichtiger, ein großer erster Schritt, es kann aber mit Sicherheit nicht der letzte Schritt sein.

Ich komme nun zur zweiten Säule, den Deregulierungsmaßnahmen bei den Bundesgesetzen. – Wie schon gesagt, es wurden insgesamt 33 derartige Gesetze innerhalb dieses Reformvorhabens angegangen. Es ist ein umfangreiches Deregulierungspaket, bei dem es in erster Linie darum geht, die Gesetze zu vereinfachen, um sie für den Bürger durchschaubarer und begreifbarer zu machen und gleichzeitig auch die Verwaltung zu entlasten. So wird es zum Beispiel zu einer Vereinfachung des Forstgesetzes – das ist übrigens bereits in Begutachtung –, des Abfallwirtschaftsgesetzes, der Gewerbeordnung, des Kraftfahrgesetzes und der unterschiedlichsten Verfahrensbestimmungen, auf die ich im Detail jetzt nicht eingehen kann und auch nicht eingehen will, kommen.

Verehrte Damen und Herren! Ich komme zur dritten Säule, den Strukturmaßnahmen. – Strukturmaßnahmen wurden im Wesentlichen in vier Bereichen angesprochen und verhandelt: erstens die Reorganisation der Exekutive, zweitens die Anpassung der Gerichtsstruktur an moderne Verwaltungsvorhaben und auch an moderne Dienstleistungsmöglichkeiten, drittens die Neuordnung der Finanzstruktur und viertens eine Aufgabenreform der Bundessozialämter.

Erlauben Sie mir zu diesem Punkt einige kurze Bemerkungen, da er natürlich in der politischen Diskussion in den einzelnen Bundesländern eine besondere Rolle gespielt hat, mit unterschiedlichen Positionen, zum Teil auch parteipolitisch gefärbt. Ich möchte das gar nicht minder bewerten, es ist nun einmal in einer Demokratie so, dass man bestimmte Vorhaben von unterschiedlichen Standorten auch mit unterschiedlichen Standpunkten bewertet. Das Ziel allerdings ist schlicht und einfach: Wir leben in einer Zeit, in der der Bürger selbstverständlich einen An


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