Bundesrat Stenographisches Protokoll 682. Sitzung / Seite 53

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Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Bitte, Herr Bundesminister.

Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen Mag. Herbert Haupt: Ich möchte Herrn Kollegen Bartenstein, der dafür die Hauptarbeit trägt, nicht vorgreifen, aber innerhalb der Bundesregierung gehen wir von dem zweiten Halbjahr des Jahres 2002 aus.

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Danke, Herr Bundesminister.

Wir kommen zur 6. Anfrage, die Frau Bundesrätin Höllerer stellt. Ich bitte um die Verlesung.

Bundesrätin Anna Höllerer (ÖVP, Niederösterreich): Herr Bundesminister! Meine Frage lautet:

1211/M-BR/01

Wie weit sind die Vorbereitungen für die Umsetzung des Kinderbetreuungsgeldes, das mit 1. 1. 2002 in Kraft tritt, gediehen?

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Bitte, Herr Bundesminister.

Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen Mag. Herbert Haupt: Nachdem ich Anfang November 2001 von Seiten der einzelnen Träger und des Arbeitsmarktservice die Rückmeldung bekommen habe, dass nunmehr alle EDV-Unterlagen, die Informationen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Krankenversicherungsträgern betreffen, bei den Trägern sind, hoffe ich, dass mit 31. Dezember dieses Jahres, also mit Beginn der Umsetzung des Kinderbetreuungsgeldes, auch alle, die vor Ort damit zu tun haben, einen ordnungsgemäßen, gesetzeskonformen Informationsstand haben, um die Umsetzung nicht zu gefährden, sondern sie zügig voranzutreiben.

Innerhalb der Bundesregierung ist auch daran gedacht, nach Weihnachten, vor Jahresbeginn, einen Informationsfalter mit allen Details und den wichtigsten Fragen zu diesem Bereich zu erstellen. Wenn Sie sich die Internetseite meines Hauses ansehen, werden Sie auch feststellen, dass dort heute schon die Antworten zu den Fragen betreffend das Kinderbetreuungsgeld – auch zu jenen Fragen, die mein Haus nichts angehen, die aber immer wieder an das Sozialministerium gerichtet werden, nämlich Fragen des Arbeitsrechtes – interessierten Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung stehen.

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Danke.

Wünschen Sie eine Zusatzfrage? – Bitte.

Bundesrätin Anna Höllerer (ÖVP, Niederösterreich): Beim Bezug von Kinderbetreuungsgeld kann es auch, wenn man die Rahmenbedingungen nicht einhält, zu Rückforderungen und dadurch zu besonderen Härtefällen kommen. Wie wird die Verordnung ausschauen, nach der solche Fälle behandelt werden?

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Herr Bundesminister, bitte.

Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen Mag. Herbert Haupt: Es ist eine Verordnung des Finanzministeriums geplant, mit der Bagatellüberschreitungen, welche nicht vorhersehbar waren, in entsprechender Form sanktioniert werden, mit der aber Rückzahlungsforderungen dort, wo es geplante Überschreitungen gibt, in entsprechender Form, wie sie gesetzlich formuliert sind, dargestellt werden.

Interessierte können dann – auch ab 1. Jänner 2002 – über die Rahmenbedingungen der 200 000-S-Grenze, wo dann entsprechende Rückzahlungen möglich und vorstellbar sind, eine entsprechende Aufklärung über ihre individuelle Lage haben.

Wir haben durchaus die gleiche Ansicht wie der Herr Finanzminister hinsichtlich Gehaltsüberschreitungen etwa bei Teilzeitarbeit mit Beteiligung am Verkaufserlös als Prämie und Pro


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