Bundesrat Stenographisches Protokoll 682. Sitzung / Seite 54

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vision – zum Beispiel in den großen Handelshäusern, im Möbelgeschäft, ohne eine Handelsmarke zu nennen, ist das vor Weihnachten gang und gäbe. Hier gehen sehr viele temporär – neben der Kinderbetreuung –, am Freitag und Samstag der Arbeit nach und arbeiten derzeit an der Geringsfügigkeitsgrenze. Das Öffnen der Geringfügigkeitsgrenze mit Provisionsanteilen hat für solche Frauen einen positiven Effekt der Stabilisierung ihres Einkommens, aber auch den negativen Effekt, dass man nicht an jedem Samstag zusammenzählen kann, ob man jetzt unter den 200 000 S liegt oder knapp darüber. Daher haben wir bei den Vorberatungen mit dem Herrn Finanzminister auch in diesem Bereich Bagatellgrenzen eingeführt, die für die Bürger dann auch transparent gemacht werden können.

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Danke, Herr Bundesminister.

Eine weitere Zusatzfrage wird von Frau Bundesrätin Mag. Trunk gewünscht. – Bitte.

Bundesrätin Mag. Melitta Trunk (SPÖ, Kärnten): Herr Bundesminister! Sehen Sie auch die Notwendigkeit, dass Maßnahmen zum Wiedereinstieg nach der Zeit der Inanspruchnahme des Kindergeldes insbesondere für vormals berufstätige Frauen auch mit öffentlichen Mitteln unterstützt werden müssen?

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Bitte, Herr Bundesminister.

Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen Mag. Herbert Haupt: Die wichtigste Maßnahme im Bereich des Kinderbetreuungsgeldes und für den Wiedereinstieg von Frauen ist, dass sie zum Wiedereinstieg, wie es im Fachjargon leider heißt, berufsfähig und voll qualifiziert kommen.

Ich glaube, dass es auch für Frauen eine besondere Bedeutung hat, dass mit der jetzigen Initiative der Bundesregierung die Beschäftigung in Österreich angekurbelt wird und der Knick in der Konjunkturkurve möglichst abgeflacht werden soll.

Es ist besonders wichtig, dass sowohl vom Herrn Finanzminister als auch von Minister Bartenstein klargestellt wurde, dass auch für das nächste Jahr dem Arbeitsmarktservice 500 Millionen Schilling für gezielte Berufsausbildung und Berufsqualifikation zur Verfügung stehen, weil gerade diese Mittel für die Frauen in der Wiedereinstiegsphase von besonderer Bedeutung sind.

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Danke, Herr Bundesminister.

Eine weitere Zusatzfrage wird von Frau Bundesrätin Haunschmid gewünscht. – Bitte.

Bundesrätin Ulrike Haunschmid (Freiheitliche, Oberösterreich): Herr Bundesminister! Die Neuregelung des Kinderbetreuungsgeldes bringt mich sich, dass zum Beispiel laut Berechnungen des Landes Oberösterreich in Oberösterreich rund 4 100 Väter und Mütter, deren Kinder zwischen 1. 7. 2000 und 31. 12. 2001 geboren wurden, keinerlei Unterstützung seitens des Bundes erhalten. Diese Mütter und Väter würden also kein Karenzgeld oder keine Teilzeitbeihilfe beziehen. – Auf Initiative von Familienreferent Hiesl und Landesrätin Ursula Haubner wurde nun für diese 4 100 Eltern in Oberösterreich ein außerordentlicher Familienzuschuss in der Gesamthöhe von 47 Millionen Schilling gewährt.

Können Sie sich vorstellen, dass es eine Möglichkeit gibt, dass diese so wichtige Entscheidung und Vorgangsweise auch andere Bundesländer – außer Kärnten und Steiermark, die bereits Ähnliches erhalten haben – übernehmen und durchführen?

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Bitte, Herr Bundesminister.

Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen Mag. Herbert Haupt: Sehr geehrte Frau Bundesrätin! Ich kann mir das vorstellen. Ich möchte mich aber nicht allzu stark in die Maschinerie des Föderalismus einmischen, denn ich war schon dankbar dafür, dass alle Familienreferenten aller Bundesländer mit ihren Finanzreferenten und Landesregierungen


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