Bundesrat Stenographisches Protokoll 682. Sitzung / Seite 55

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erreicht haben, dass die Mittel, die durch das Kinderbetreuungsgeld in der Altersstufe von ein bis drei Jahren frei geworden sind, wieder dem Bereich der Familien zugeführt werden.

Ich betrachte die drei Modelle, in der Steiermark, in Oberösterrreich und Kärnten, wo man diese Stichtagsproblematik auch für jene, die wie bisher keine Unterstützung bekommen würden, weil ihre Kinder eben in diesem 6-Monate-Zeitraum geboren wurden, erkannt hat, eher als gute Unterstützung, um die Akzeptanz des Bundesmodells des Kinderbetreuungsgeldes auch in allen Bevölkerungsschichten zu verbreiten und den Familien zu helfen, die es notwendig haben. – Ich würde mir wünschen, dass die anderen Bundesländer diesem Beispiel folgen, aber es steht mir nicht zu, mich in die Hoheit der Länder einzumischen.

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Danke, Herr Bundesminister.

Wir kommen zur 7. Anfrage, die Frau Bundesrätin Kainz stellt. Ich bitte um die Verlesung.

Bundesrätin Hedda Kainz (SPÖ, Oberösterreich): Herr Bundesminister! Meine Frage lautet:

1215/M-BR/01

Wie hoch ist der erwartete Abgang in der Krankenversicherung im Jahr 2002?

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Bitte, Herr Bundesminister.

Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen Mag. Herbert Haupt: Ich möchte die Antwort in zwei Teile teilen: Der erwartete Abgang, den Kollege Sallmutter im Februar dieses Jahres präsentiert hat, war 5,9 Milliarden Schilling. Der erwartete Abgang auf Grund der Zahlen, die derzeit vorliegen, beträgt 3,2 Milliarden Schilling, das sind also um 2,7 Milliarden Schilling weniger als jene Prognose beinhaltet, die Kollege Sallmutter und alle Träger im Februar dieses Jahres getätigt haben. Bereinigt um die Rücklagen und andere zu bereinigende Dinge liegt der Nettoabgang knapp über 1,2 Milliarden Schilling. Der anfangs erwähnte Betrag war der Bruttoabgang. Der Nettoabgang beträgt nach dem heutigen Stand 1,274 Milliarden Schilling.

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Danke, Herr Bundesminister.

Wird eine Zusatzfrage gewünscht? – Bitte, Frau Bundesrätin.

Bundesrätin Hedda Kainz (SPÖ, Oberösterreich): Herr Bundesminister! Sie haben heute schon einige Möglichkeiten, den Abgang einzuschränken, aufgezeigt. Steht hinter der Aktion, die Sozialversicherungsträger nach ihren satzungsmäßigen Leistungen zu fragen, auch die Absicht, die Krankenversicherungen in ihren satzungsmäßigen Leistungen einzuschränken?

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Bitte, Herr Bundesminister.

Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen Mag. Herbert Haupt: Ich sage es in aller Offenheit: Ich habe mit einem Träger sehr große Probleme, weil ich glaube, dass die Träger der Krankenversicherung nicht gut beraten sind, die Mittel, die sie für den Härtefonds haben, nicht für Härten auszugeben. Es gibt nämlich in der Versichertengemeinschaft sehr viele Härtefälle, für die nichts ausgegeben wird, und bei einem Träger wird eine Sparsamkeit an den Tag gelegt, die im Umfeld anders gesehen wird.

Wenn ich die Niederösterreichische Gebietskrankenkasse, die Wiener Gebietskrankenkasse und die Burgenländische Gebietskrankenkasse betrachte, sehe ich die beiden nicht zentral gelegenen Träger hinsichtlich der Regelung des Härtefonds und des Härteausgleichs ihren Versicherten gegenüber als durchaus kundenfreundlicher, als es die Situation in der Bundeshauptstadt ist.

Ich bemühe mich daher zu erfahren, warum die Haltung einzelner Träger hier vom Gesamtverhalten der Versichertengemeinschaft und der Selbstverwaltung abweicht, und dazu ist es notwendig, auch das zusätzliche Leistungsspektrum zu erheben.


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